Hans Ziegler aus Bernhausen [Stadt Filderstadt, Kr. Esslingen], wegen Verschwendung des von seiner Frau eingebrachten Guts, Trunksucht und Vernachlässigung seiner Familie, auch unter dem Verdacht, malefizische Handlungen begangen zu haben, zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitten seiner Freundschaft sowie von Schultheiß und Gericht zu Bernhausen der verdienten peinlichen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., dergleichen strafbare Handlungen künftig zu unterlassen, keine Wehr mehr zu tragen, alle offenen Zechen, Wirtshäuser und Gesellschaften zu meiden, verspricht, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. Bürgen mit 100 fl: Jakob Nunenmacher, Schultheiß zu Gniebel [Gde.Pliezhausen, Kr. Reutlingen], Bernhard Nunenmacher, B. zu Neuffen, Gall Nunenmacher, seßhaft zu Tüntzlingen [wohl Neckartenzlingen, Kr. Esslingen] und Lienhard Bader, seßhaft zu Walddorf [Gde. Walddorfhäslach, Kr. Reutlingen]. Beilage: Schreiben der Bürgen Jakob und Bernhard Nunenmacher (an Vogt und Gericht zu Stuttgart?) wegen ihrer Bürgschaftsleistung für H. Ziegler, 1 Bl., Pap., besiegelt von Hans Tüblin, Kaplan zu Walddorf, 20. Juni 1543 (Mi n. Gerv. und Proth.).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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