Neugereuth und Novalzehenten
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Rentamt Wassertrüdingen (vorbayerisch) 149
Rentamt Wassertrüdingen (vorbayerisch)
Rentamt Wassertrüdingen (vorbayerisch)
1683 - 1751
enthält u.a.: Enthält:
1. Hochfürstliche Generalverordnung wegen der Neugereuthzehnten, 1702.
2. Zwei Morgen Acker zu Villersbronn, welche zu dem Zehnten nach Illenschwang gehören, 1683.
3. Akten wegen des von der Pfarrei zu Ehingen prätendierten ihr abgeschlagenen Zehnten von einem Stück Hutwasen, der von dieser Gemeinde umgerissen wurde, 1715-1730.
4. Der Zehnt von 9 Morgen ausgereuteten sogenannten Lichtleinsplatz bei Frankenhofen, 1712.
5. Der vom Amt Weizendorf verlangte, diesem aber ab und hiesigem Kastenamt zugesprochene Zehnt von 1/2 Morgen zu Acker gemachten Gemeindewasen zu Lentersheim, 1714-1715.
6. Akten wegen des von einigen Dinkelsbühler und Deutschord'schen Bürgern und Untertanen von deren ausgereuteten einigen Morgen Holz in der Illenschwanger Wildfuhr von diesseitiger hochfürstlicher Territorial- und Wildbahns-Herrschaft prätendierten und durch Wegnahme der Getreidefrüchte behaupteten Novalzehnten, dann von einigen statt des Naturalzehnten offerierten jährlichen Geldquantums, 1716-1726.
7. Der vom Pfarrer Stengel zu Obermichelbach von einigen ausgereuteten Stück Hölzern in der Illenschwanger Wildfuhr verlangten Neubruchzehnt, 1726.
8. Der von der Pfarrei Dambach verlangte Zehnt von einigen Stücken ausgereuteten Gemeindehuten, 1729.
9. Der von der Pfarrei zu Sinbronn verlangte, von hiesig hochfürstlichen Oberamts wegen aber verliehene und behauptete Neugreutzehnten von 2 1/2 Morgen durch die Sinbronner Gemeinde ausgereuteten Hutwasen, dann die Dinkelsbühler Protestation dagegen, 1730-1731.
10. Der Zehnten von einem ausgereuteten Morgen Acker zu Oberlellenfeld, 1735.
11. Neugereutzehenten zu Villersbronn, 1742-1746.
12. Der Zehnt von der Wassertrüdinger Abendwiese, 1744.
13. Die Ausreutung eines Stück öden Feldes auf dem Hardhof, 1745.
14. Das von Franz Melber, Samenwirt, zu Dinkelsbühl statt des Naturalzehnten offerierten jährlichen Zehntgeldes von einem Stück ausgereuteten Holz, 1749-1751.
15. Zwei Morgen Acker im sogenannten Schlagwasen zu Lentersheim liegenden und dem davon abzureichenden Zehnten
Hinweis Nr. 149 = 1 Band
1. Hochfürstliche Generalverordnung wegen der Neugereuthzehnten, 1702.
2. Zwei Morgen Acker zu Villersbronn, welche zu dem Zehnten nach Illenschwang gehören, 1683.
3. Akten wegen des von der Pfarrei zu Ehingen prätendierten ihr abgeschlagenen Zehnten von einem Stück Hutwasen, der von dieser Gemeinde umgerissen wurde, 1715-1730.
4. Der Zehnt von 9 Morgen ausgereuteten sogenannten Lichtleinsplatz bei Frankenhofen, 1712.
5. Der vom Amt Weizendorf verlangte, diesem aber ab und hiesigem Kastenamt zugesprochene Zehnt von 1/2 Morgen zu Acker gemachten Gemeindewasen zu Lentersheim, 1714-1715.
6. Akten wegen des von einigen Dinkelsbühler und Deutschord'schen Bürgern und Untertanen von deren ausgereuteten einigen Morgen Holz in der Illenschwanger Wildfuhr von diesseitiger hochfürstlicher Territorial- und Wildbahns-Herrschaft prätendierten und durch Wegnahme der Getreidefrüchte behaupteten Novalzehnten, dann von einigen statt des Naturalzehnten offerierten jährlichen Geldquantums, 1716-1726.
7. Der vom Pfarrer Stengel zu Obermichelbach von einigen ausgereuteten Stück Hölzern in der Illenschwanger Wildfuhr verlangten Neubruchzehnt, 1726.
8. Der von der Pfarrei Dambach verlangte Zehnt von einigen Stücken ausgereuteten Gemeindehuten, 1729.
9. Der von der Pfarrei zu Sinbronn verlangte, von hiesig hochfürstlichen Oberamts wegen aber verliehene und behauptete Neugreutzehnten von 2 1/2 Morgen durch die Sinbronner Gemeinde ausgereuteten Hutwasen, dann die Dinkelsbühler Protestation dagegen, 1730-1731.
10. Der Zehnten von einem ausgereuteten Morgen Acker zu Oberlellenfeld, 1735.
11. Neugereutzehenten zu Villersbronn, 1742-1746.
12. Der Zehnt von der Wassertrüdinger Abendwiese, 1744.
13. Die Ausreutung eines Stück öden Feldes auf dem Hardhof, 1745.
14. Das von Franz Melber, Samenwirt, zu Dinkelsbühl statt des Naturalzehnten offerierten jährlichen Zehntgeldes von einem Stück ausgereuteten Holz, 1749-1751.
15. Zwei Morgen Acker im sogenannten Schlagwasen zu Lentersheim liegenden und dem davon abzureichenden Zehnten
Hinweis Nr. 149 = 1 Band
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:50 MESZ
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