König Friedrich IV. erlaubt dem Hans von Klingenberg und den Kindern von dessen verstorbenem Bruder Albrecht, zur Hälfte der Vogtei auf und unter der Egg, die diese als Reichspfandschaft innehaben, von Konrad Paygers Kindern auch noch die andere Hälfte hinzuzuerwerben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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