Hans Philipp Grätter von Stafflangen und seine Schwester Margarethe beurkunden, daß sie sich mit Markgraf Ernst von Baden, welcher auf das von ihrem Vater Caspar Grätter von Stafflangen von der Stadt Freiburg erkaufte Weiherschloß und das halbe Dorf Buchholz Ansprüche aufgrund eines Kaufbriefs von Claudius Böcklin von Böcklinsau erhoben hat, dahin verglichen haben, daß sie dem Markgrafen Schloß und Dorf samt Zubehör cedieren, wogegen dieser für sie eine Schuld von 4000 Gulden bei Hieronymus von Baden übernimmt.