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Verordnungen der Besatzungstruppen
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K 203 Regierung Münster, Besatzung nach dem 1. Weltkrieg
Regierung Münster, Besatzung nach dem 1. Weltkrieg >> 2. Verordnungen und Generalia der französischen und belgischen Besatzer
1923
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Verordnung des Generals Degoutte vom 29. Januar 1923 (betrifft Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Verkehr, Versammlungen, Presse, Waffen und Munition, Strafmaßnahmen, Gültigkeit) - Androhung von Zwangsarbeit für die Zerstörung von Post-, Telegraphen- und Fernsprechern, 20. April 1923 - Zollmaßnahmen der Rheinlandkommission vom 12. Februar 1923 - belgische Verordnung betreffend die Kriegsgerichtsbarkeit, April 1923 - belgische Verordnung für den Landkreis Dinslaken, den Stadkreis Sterkrade und die Gemeinden Bottrop und Osterfeld betreffend Kundgebungen und Versammlungen, Verkehr, Pass, Bewegungsfreiheit, Grenzübertritt, Waffen, Schutzpolizei, Verkehr, ansteckende Krankheiten, Verbrechen und Vergehen, 1923 - Festnahme des Unterwachtmeisters Bruker, Polizei Oberhausen, durch die Franzosen, 9. Februar 1923 - Verordnung der Interalliierten Rheinlandkommission Nr. 125 vom 1. Dezember 1922 betreffend Ein- und Ausreise in das besetzte Gebiet - Verordnung des französischen Generals Laignelot, Kommandant der 47. Infanteriedivision und des Gebiets von Recklinghausen, vom 28. Februar 1923, betreffend mögliche Sabotageakte auf das Eisenbahnnetz, Telegraphen- und Telefonleitungen - Listen von für mögliche Sabotageakte verantwortlich zu machende Beamte (Streckenabschnitte bzw. Linien von Eisenbahnen und Telefonleitungen, Städte und Landkreise, Dienstgrade, keine Namen) - Protestschreiben des Landrats von Recklinghausen, Dr. Klausener, an General Laignelot vom 6. März 1923 gegen die Verordnung vom 28. Februar 1923 - Bericht über die Verordnung des Generals Degoutte vom 28. Februar 1923 betreffend die Bildung einer Stadtpolizei durch den Magistrat in Recklinghausen - Bericht über einzelne Übergriffe der Besatzungstruppe in Recklinghausen vom 28. Februar bis 2. März 1923 - Berichte aus Düsseldorf betreffend die Besatzung in Düsseldorf und Essen, Februar 1923 - Umgang mit gegen die Besatzung gerichteten Plakaten in Bottrop, 18. März 1923 - Verordnung des Regierungspräsidenten von Düsseldorf vom 14. März 1923 betreffend das Verbot für deutsche Polizeibeamte bei der Ermittlung und Beschlagnahmung von von den Besatzungstruppen verbotenen Druckschriften - Zollerklärungen für in das besetzte Gebiet eingeführte Lebensmittel, März 1923 - Pressezensur nach dem Mord an zwei französischen Offizieren in Buer, März 1923 - Ein- und Ausreise in das besetzte Gebiet mit Pferdewagen und Lastkraftwagen, März 1923 - Nächtliche Laternenpflicht an Eisenbahnstrecken und Kanälen, April 1923 - Verhaltensregeln an und auf Kanälen für die deutsche Bevölkerung, April 1923 - Verordnung Nr. 33 betreffend Strafen für die Nichtbefolgung von Lieferungsbefehlen an die Hütten- und Bergwerke betreffend Kohle und Koks, 11. April 1923 - Verordnung Nr. 31 betreffend Regelung des Kohlen- und Koksversands im besetzten Ruhrgebiet, 31. März 1923 - Auflösung von Parteien und Verbänden durch General Degoutte, 14. April 1923 (betrifft 24 Organisationen, u. a. Stahlhelm, Deutsche Freiheitspartei, Nationalsozialistische Partei, Deutscher Pfadfinderbund) - Verordnung des Generals Laignelot betreffend das Verhalten der Deutschen entlang der Eisenbahnlinien Herne - Recklinghausen und Waltrop - Buer, 27. April 1923 - Verordnung Nr. 38 des Generals Degoutte betreffend Einreise in das besetzte Gebiet, Verkehr und Wohnsitz von Deutschen, 8. Mai 1923 - Druckschrift: Amtliche Veröffentlichungen der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission Nr. 4, April 1923, enthält die Verordnungen 160 bis 168 - Verordnung des Generals Longueville betreffend das Verhalten der Deutschen an Eisenbahnstrecken, Kanälen und Flüssen, 28. Mai 1923 - Verordnung Nr. 44 betreffend die Überwachung des Autoverkehrs, 11. Juni 1923 - Anordnung von Sanktionen für den Stadtbezirk Buer nach dem Überfall auf einen belgischen Kriminalpolizeibeamten, Mai 1923 (Plakat) - Einflussnahme des Generals Laignelot auf das Amtsgericht Recklinghausen in zwei Prozessen gegen Polen, Juli 1923 - Regelung des Nachtverkehrs von Kohle transportierenden Fahrzeugen, Juli 1923 - Verordnung der belgischen Besatzer betreffend die Prostitution, 3. August 1923
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.