Bezugnehmend auf ihren (inhaltlich noch einmal referierten) Vergleich mit Hans Ludwig von Degernau vom 23. Februar 1621 (U 2905) bestätigen und beurkunden Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall, dass ihnen dessen Erbe Eitel Friedrich von Degernau die sechs Güter Hans Ludwigs in Weckrieden samt allen Leuten, Gütern, Gefällen und Nutzungen abgetreten und die darauf bezüglichen Besitztitel, Gült- und Heberegister ausgehändigt hat, wofür sie demselben die in genanntem Vergleich als Entschädigung vorgesehenen 800 fl abzüglich 650 fl für Nachsteuer, verfallene Laudemien, Steuern und Kriegskontributionen gegen Quittung bar ausbezahlt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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