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Geschichte: Die Grundherrschaft Weißensand befand sich nordwestlich von Auerbach im Vogtland. Das Rittergut wurde im 16. Jahrhundert als Vorwerk erstmals erwähnt und gehörte mit 3.557,57 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein neuschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Weißensand und Wolfspfütz. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 27. August 1853 an die Königlichen Gerichte Treuen und Lengenfeld abgegeben.