Der Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau bekundet am 6. Juli 1471 (unser lieben ffrauwentag visitationis anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo primo) wegen des auch vor dem (Reichs-)Hofgericht zu Rottweil und mehrfach vor Gerichten des Erzbischofs ausgetragenen Streits zwischen Hans Beckenhube, Schneider zu Aschaffenburg, mit der Stadt Aschaffenburg. Der Erzbischof habe beide Parteien angehört und bekundet die Schlichtung des Streits. Er verbietet weitere Klagen vor auswärtigen Gerichten in dieser Angelegenheit. Etwaige (weitere) Klagen sollen nur vor dem Gericht des Erzbischofs erfolgen. Anhängendes gut erhaltenes Sekretsiegel Adolfs II.