Dekan und Kapitel der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten bekunden: Nachdem zugunsten der französischen Armee 1500000 Reichstaler Fouragegelder gefordert und für die Provinzen Kleve, Moers und Mark auf 800000 moderiert wurden und ihnen vom klevischen Landeskollegium am 12. September 1759 unter Androhung militärischer Exekution ein Quantum von 9551 Reichstalern aufgebürdet wurde und da zudem ihre Pächter auch mit solchen schweren Auflagen und mit der anstehenden Schatzung für 1760/61 in Höhe von 5169 Reichstalern, 57 Stüber, an die Obersteuerkasse in Kleve zu bezahlen, beschwert sind, wussten sie sich zur Wahrung ihrer Kirche und Güter nicht anders zu helfen, als das geforderte Geld zu leihen. Henrich Hermann Jordans, Bürgermeister zu Neuss, und seine Ehefrau Maria Agnes von der Rhur haben ihnen 2000 Reichstaler klevisch zu 60 Stüber bar geliehen, die sie zur Bezahlung jener Auflagen verwandt haben. Sie geloben, dieses Kapital mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen, erstmals am 1. Dezember 1761 oder binnen 14 Tagen danach. Die Obligation kann beiderseits ein Vierteljahr vor dem Zahltermin gekündigt werden. Sie setzen alle ihre Zehnten und jährlichen Renten, Pachten und Gefälle ihrer Kellnerei und Präsentiarie, speziell in den Kirchspielen Menzelen und Alpen im kölnischen Territorium zu Unterpfand, woran die Gläubiger sich notfalls via executiva schadlos halten mögen, und verzichten auf alle Privilegien, Rechtsbehelfe und Ausflüchte hiergegen. Von dieser Schuld kann sie nichts als bare Bezahlung befreien. - Sie kündigen ihr aufgedrücktes großes Kirchensiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. So geschehen Xanten den 1. Decembris 1760.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner