Johann, Bischof von Merseburg, eröffnet den Äbten, Prioren, Pröpsten, Dechanten und Domherren der Kathedralkirchen und Kollegiatkirchen sowie den Vorstehern und Kaplänen der Pfarrkirchen und anderen Kirchen etc. der Magdeburg, Meißener, Naumburger, Brandenburger und Merseburger Diözesen, dass er vom Papst Eugen IV. mit den Bischöfen von Naumburg und Brandenburg beauftragt worden sei, Erörterungen über den in Antrag gebrachten Verkauf des Schlosses Nossen zu veranstalten, bestimmt als Termin zur Produktion von Zeugen und zur Ausführung desjenigen, was im dem wörtlich eingeschalteten Breve (Rom, St. Peter, 9. Januar 1432, Siehe Nr. 06181) verordnet ist, das Fest der Geburt Christi und befiehlt bei Strafe der Exkommunikation den Geistlichen der erwähnten Diözesen, dasjenige zu tun, wozu sie erfordert werden.