Konsulat Cette [Sète] (Bestand)
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I. HA Rep. 81 Cette
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1795
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Behördengeschichte
Konsularbehörden sind diplomatischen Vertretungen nachgeordnete Einrichtungen; ihre gesetzliche Grundlage bildet das Konsularrecht. Zu den spezifischen Aufgaben eines Konsulats gehören die Wahrung und Förderung der jeweiligen wirtschaftlichen Interessen des Absendestaates in Bezug auf Handel, Verkehr und Schifffahrt sowie der Schutz der eigenen Staatsangehörigen in Form von Unterstützungen und der Ausübung polizeilicher Befugnisse. Dazu kommen verschiedene Einzelaufgaben wie Kontrolle der Schifffahrt, Überprüfung der Seetüchtigkeit und der Landung sowie die Schlichtung von Streitigkeiten auf Schiffen.
Den Konsuln im Dienste Preußens oblag die Führung des Verzeichnisses der in ihrem Einflussbereich wohnenden Angehörigen ihres Staates (Konsularmatrikel).
Konsuln bedürfen bei Amtsantritt keines Kreditivs (Beglaubigungsschreiben), sondern eines Bestallungsschreibens. Sie nehmen ihren Dienst wahr, sobald entweder das Exequatur (Genehmigung) von der Regierung des Empfangsstaats vorliegt. Die mit Gerichtsbarkeit ausgestatteten Konsuln müssen vereidigt sein, während Wahlkonsuln in der Regel nicht vereidigt werden <1>.
Das erste nachgewiesene Patent eines preußischen Konsuls in Cette (heute: Sète) erhielt der Kaufmann Jean Brousson aus Montpellier (Berlin, 30. Mai 1747) <2>. Seit 1755 scheint das Konsulat viele Jahrzehnte nicht besetzt worden zu sein. Brousson war wahrscheinlich nicht mehr tragbar, da er in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und wegen Wechselschulden angeklagt worden war <3>.
1781 wurde für Cette und Agde der ehemalige Bürgermeister und Brandweininspekteur [Jean-Isaac ?] Grangent [1722-1806] preußischer Konsul <4>. Nach 1795 scheint er Friedensrichter in Montpellier geworden zu sein, so dass das Konsulat als vakant galt und sich in den folgenden Jahren mehrere deutsche Kaufleute um die Stelle als Konsul bewarben.
Ab 1803 war der Kaufmann Claude Louis Coulet Handelsagent in Cette. Seine Familie war seit der Französischen Revolution in Hamburg ansässig <5>. Coulet wurde 1816 zum Konsul ernannt. Ob der im Staatskalender ab 1821 genannte Louis Claude Coulet sein Sohn war oder ob es sich nur um eine Namensverwechslung handelte, lässt sich bisher nicht ermitteln. 1830 residierte Coulet wahrscheinlich krankheitsbedingt nicht mehr in Cette, so dass es zu Überlegungen kam, einen Vizekonsul zu benennen. Damit wurde der Kaufmann L. Cazalis-Garonne betraut <6>. Er wurde 1865 für seine langjährigen Verdienste mit dem roten Adler-Orden 4. Klasse ausgezeichnet.
Ab 1834 war der Kaufmann Gustav August Lichtenstein Konsul in Cette. 1841 wurde das Konsulat offiziell nach Montpellier verlegt, während in Cette ein Vizekonsul war. Wohl wegen des Bankrotts der Handelsfirma Lichtenstein wurde der Konsulatsposten 1852 an Emile Castelnan übertragen, der den Posten bis1865 bekleidete. Ihm folgte Carl Leenhardt.
Die Bildung des Norddeutschen Bundes 1866 bzw. des Deutschen Reiches 1871 führte dazu, dass auch die preußischen konsularischen Beziehungen in die Zuständigkeit des Norddeutschen Bundes bzw. des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches übergingen.
Handelsagent / Konsul in Cette bzw. Montpellier
1747 - ? Brousson
ab 1755 vakant
1781 - ? [Jean Isaac] Grangeant
1803 - 1834 Claude Louis Coulet (seit 1816 Konsul)
1834 - 1851 Gustav August Lichtenstein
1852 - 1865 Emile Castelnan
1865 - 1868 Carl Leenhardt
Vizekonsul
1830 - 1868 L[ouis ?] Cazalis-Garonne
Bestandsgeschichte
Es ist nur eine (1) Verzeichnungseinheit überliefert. Sie gehörte zunächst zum Gesamtbestand I. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate. Eine erste Revision erfolgte im Zuge des Archivumzugs nach Dahlem. Während des II. Weltkriegs wurden die meisten Bestände des Geheimen Staatsarchivs in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck verbracht. Dazu gehörte auch die Bestandsgruppe I. HA Rep. 81. Nach Ende des Kriegs wurden diese Akten von den sowjetischen Besatzern beschlagnahmt und nach Moskau überführt. Die Rückgabe der Archivalien des Geheimen Staatsarchivs an die Regierung der DDR erfolgte in den 1950-er Jahren, als Standort des Archivs wurde das "Karteihaus der Landesversicherungsanstalt Merseburg" in Sachsen-Anhalt ausgewählt, die administrative Unterstellung erfolgte unter das Zentrale Staatsarchiv Potsdam, Zweigstelle Merseburg. Hier wurde der Gesamtbestand erneut revidiert.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden 1993 die Archivalien aus dem Zentralen Staatsarchiv, Abteilung Merseburg in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz rückgeführt <7>. 2005 fiel die Entscheidung, den Gesamtbestand I. HA Rep. 81 nach 1807 provenienzgerecht als Einzelbestände der verschiedenen Gesandtschaften etc. aufzustellen, so dass die vorliegenden Archivalien nun unter der Bestandsbezeichnung "I. HA Rep. 81 Konsulat Cette vor 1807" firmieren. Die Trennung der Gesandtschaftsüberlieferungen in die feudalistische' bzw. die kapitalistische' Epoche mit dem Stichjahr 1807 wurde im Mai 2018 wieder rückgängig gemacht, so dass der Bestand nun heißt "I. HA Rep. 81 Konsulat Cette" <8>. Die Gegenüberlieferung ist im Bestand des Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vorhanden.
<1> Das Konsulats-Reglement vom 18. September 1796 (gedruckt in: Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium, Bd. 10 (1796), Nr. 97, Sp. 651-702) behielt bei mehrfacher Änderung grundsätzlich Gültigkeit bis 1866. Vgl. König, Bernhard W.: Preußens Consular-Reglement in seiner heutigen Geltung und Anwendung, 2. völlig überarb. Aufl., Berlin 1866, S. 7f.
Vgl. GStA PK, III. HA, II Nr. 5: Runderlass vom 4. Februar 1816. Steinmann-Bucher, Arnold: Die Reform des Konsulatswesens aus dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, Berlin 1884, insbes. S. 17.
<2> Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 9 (Allgemeine Verwaltung) Z Lit. B Fasz. 8, fol. 5r.
<3> Vgl. https://francearchives.fr/fr/facomponent/2dd7ce1bd8a9878d3c3cf7a363c4746ed3d9281a [02.09.2020].
<4> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 208.
<5> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 208. Vgl.
https://francearchives.fr/facomponent/b2dd62e1c80ca26fa33be1cb4df21832dc33cd3b [02.09.2020].
<6> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 242.
<7> Vgl. Art. 35 Abs. 5 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889), zuletzt angepasst durch Art. 122 G v. 8. Juli 2016 (BGBl. 2016 I, S. 1594).
<8> Vgl. Arbeitsbericht über die durchgeführten Abgrenzungsarbeiten im II. Quartal 1967, in: GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 168 sowie GStA PK, TgbNr. 9183/18 (Registratur Aktenzeichen C 1/1/1).
Quellen und Literatur:
- GStA PK, I. HA Rep. 9 (Allgemeine Verwaltung)
- GStA PK III. HA MdA, II Nr. 208 und II Nr. 242
- GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 168: Arbeitsbericht über die durchgeführten Abgrenzungsarbeiten im II. Quartal 1967.
- Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat, 1800ff
- Ulbert, Jörg: Les services consulaires prussiens au XVIIIe siècle, in: La fonction consulaire à l'époque moderne. L'affirmation d'une institution économique et politique (1500-1800), hg. von dems. und Gérard Le Bouëdec, Rennes 2006, S. 317-332.
letzte vergebene Nummer: ____1__
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Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 81 Konsulat Cette, Nr. #
Berlin, 2.9.2020 Dr. P. Puppel
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 81 Cette
Behördengeschichte
Konsularbehörden sind diplomatischen Vertretungen nachgeordnete Einrichtungen; ihre gesetzliche Grundlage bildet das Konsularrecht. Zu den spezifischen Aufgaben eines Konsulats gehören die Wahrung und Förderung der jeweiligen wirtschaftlichen Interessen des Absendestaates in Bezug auf Handel, Verkehr und Schifffahrt sowie der Schutz der eigenen Staatsangehörigen in Form von Unterstützungen und der Ausübung polizeilicher Befugnisse. Dazu kommen verschiedene Einzelaufgaben wie Kontrolle der Schifffahrt, Überprüfung der Seetüchtigkeit und der Landung sowie die Schlichtung von Streitigkeiten auf Schiffen.
Den Konsuln im Dienste Preußens oblag die Führung des Verzeichnisses der in ihrem Einflussbereich wohnenden Angehörigen ihres Staates (Konsularmatrikel).
Konsuln bedürfen bei Amtsantritt keines Kreditivs (Beglaubigungsschreiben), sondern eines Bestallungsschreibens. Sie nehmen ihren Dienst wahr, sobald entweder das Exequatur (Genehmigung) von der Regierung des Empfangsstaats vorliegt. Die mit Gerichtsbarkeit ausgestatteten Konsuln müssen vereidigt sein, während Wahlkonsuln in der Regel nicht vereidigt werden <1>.
Das erste nachgewiesene Patent eines preußischen Konsuls in Cette (heute: Sète) erhielt der Kaufmann Jean Brousson aus Montpellier (Berlin, 30. Mai 1747) <2>. Seit 1755 scheint das Konsulat viele Jahrzehnte nicht besetzt worden zu sein. Brousson war wahrscheinlich nicht mehr tragbar, da er in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und wegen Wechselschulden angeklagt worden war <3>.
1781 wurde für Cette und Agde der ehemalige Bürgermeister und Brandweininspekteur [Jean-Isaac ?] Grangent [1722-1806] preußischer Konsul <4>. Nach 1795 scheint er Friedensrichter in Montpellier geworden zu sein, so dass das Konsulat als vakant galt und sich in den folgenden Jahren mehrere deutsche Kaufleute um die Stelle als Konsul bewarben.
Ab 1803 war der Kaufmann Claude Louis Coulet Handelsagent in Cette. Seine Familie war seit der Französischen Revolution in Hamburg ansässig <5>. Coulet wurde 1816 zum Konsul ernannt. Ob der im Staatskalender ab 1821 genannte Louis Claude Coulet sein Sohn war oder ob es sich nur um eine Namensverwechslung handelte, lässt sich bisher nicht ermitteln. 1830 residierte Coulet wahrscheinlich krankheitsbedingt nicht mehr in Cette, so dass es zu Überlegungen kam, einen Vizekonsul zu benennen. Damit wurde der Kaufmann L. Cazalis-Garonne betraut <6>. Er wurde 1865 für seine langjährigen Verdienste mit dem roten Adler-Orden 4. Klasse ausgezeichnet.
Ab 1834 war der Kaufmann Gustav August Lichtenstein Konsul in Cette. 1841 wurde das Konsulat offiziell nach Montpellier verlegt, während in Cette ein Vizekonsul war. Wohl wegen des Bankrotts der Handelsfirma Lichtenstein wurde der Konsulatsposten 1852 an Emile Castelnan übertragen, der den Posten bis1865 bekleidete. Ihm folgte Carl Leenhardt.
Die Bildung des Norddeutschen Bundes 1866 bzw. des Deutschen Reiches 1871 führte dazu, dass auch die preußischen konsularischen Beziehungen in die Zuständigkeit des Norddeutschen Bundes bzw. des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches übergingen.
Handelsagent / Konsul in Cette bzw. Montpellier
1747 - ? Brousson
ab 1755 vakant
1781 - ? [Jean Isaac] Grangeant
1803 - 1834 Claude Louis Coulet (seit 1816 Konsul)
1834 - 1851 Gustav August Lichtenstein
1852 - 1865 Emile Castelnan
1865 - 1868 Carl Leenhardt
Vizekonsul
1830 - 1868 L[ouis ?] Cazalis-Garonne
Bestandsgeschichte
Es ist nur eine (1) Verzeichnungseinheit überliefert. Sie gehörte zunächst zum Gesamtbestand I. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate. Eine erste Revision erfolgte im Zuge des Archivumzugs nach Dahlem. Während des II. Weltkriegs wurden die meisten Bestände des Geheimen Staatsarchivs in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck verbracht. Dazu gehörte auch die Bestandsgruppe I. HA Rep. 81. Nach Ende des Kriegs wurden diese Akten von den sowjetischen Besatzern beschlagnahmt und nach Moskau überführt. Die Rückgabe der Archivalien des Geheimen Staatsarchivs an die Regierung der DDR erfolgte in den 1950-er Jahren, als Standort des Archivs wurde das "Karteihaus der Landesversicherungsanstalt Merseburg" in Sachsen-Anhalt ausgewählt, die administrative Unterstellung erfolgte unter das Zentrale Staatsarchiv Potsdam, Zweigstelle Merseburg. Hier wurde der Gesamtbestand erneut revidiert.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden 1993 die Archivalien aus dem Zentralen Staatsarchiv, Abteilung Merseburg in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz rückgeführt <7>. 2005 fiel die Entscheidung, den Gesamtbestand I. HA Rep. 81 nach 1807 provenienzgerecht als Einzelbestände der verschiedenen Gesandtschaften etc. aufzustellen, so dass die vorliegenden Archivalien nun unter der Bestandsbezeichnung "I. HA Rep. 81 Konsulat Cette vor 1807" firmieren. Die Trennung der Gesandtschaftsüberlieferungen in die feudalistische' bzw. die kapitalistische' Epoche mit dem Stichjahr 1807 wurde im Mai 2018 wieder rückgängig gemacht, so dass der Bestand nun heißt "I. HA Rep. 81 Konsulat Cette" <8>. Die Gegenüberlieferung ist im Bestand des Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vorhanden.
<1> Das Konsulats-Reglement vom 18. September 1796 (gedruckt in: Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium, Bd. 10 (1796), Nr. 97, Sp. 651-702) behielt bei mehrfacher Änderung grundsätzlich Gültigkeit bis 1866. Vgl. König, Bernhard W.: Preußens Consular-Reglement in seiner heutigen Geltung und Anwendung, 2. völlig überarb. Aufl., Berlin 1866, S. 7f.
Vgl. GStA PK, III. HA, II Nr. 5: Runderlass vom 4. Februar 1816. Steinmann-Bucher, Arnold: Die Reform des Konsulatswesens aus dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, Berlin 1884, insbes. S. 17.
<2> Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 9 (Allgemeine Verwaltung) Z Lit. B Fasz. 8, fol. 5r.
<3> Vgl. https://francearchives.fr/fr/facomponent/2dd7ce1bd8a9878d3c3cf7a363c4746ed3d9281a [02.09.2020].
<4> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 208.
<5> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 208. Vgl.
https://francearchives.fr/facomponent/b2dd62e1c80ca26fa33be1cb4df21832dc33cd3b [02.09.2020].
<6> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 242.
<7> Vgl. Art. 35 Abs. 5 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889), zuletzt angepasst durch Art. 122 G v. 8. Juli 2016 (BGBl. 2016 I, S. 1594).
<8> Vgl. Arbeitsbericht über die durchgeführten Abgrenzungsarbeiten im II. Quartal 1967, in: GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 168 sowie GStA PK, TgbNr. 9183/18 (Registratur Aktenzeichen C 1/1/1).
Quellen und Literatur:
- GStA PK, I. HA Rep. 9 (Allgemeine Verwaltung)
- GStA PK III. HA MdA, II Nr. 208 und II Nr. 242
- GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 168: Arbeitsbericht über die durchgeführten Abgrenzungsarbeiten im II. Quartal 1967.
- Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat, 1800ff
- Ulbert, Jörg: Les services consulaires prussiens au XVIIIe siècle, in: La fonction consulaire à l'époque moderne. L'affirmation d'une institution économique et politique (1500-1800), hg. von dems. und Gérard Le Bouëdec, Rennes 2006, S. 317-332.
letzte vergebene Nummer: ____1__
Der Akten-Bestand lagert im Magazin Westhafen.
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Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 81 Konsulat Cette, Nr. #
Berlin, 2.9.2020 Dr. P. Puppel
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 81 Cette
Umfang: 0,1 lfm (1 VE); Angaben zum Umfang: 0,10 lfm (1 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ