Bischof von Würzburg genehmigt die Übertragung der pfarrkirchlichen Rechte von der bisherigen Pfarrkirche St. Moritz zu Winterhausen, die außerhalb des Fleckens gelegen ist, in die Kirche von St. Nikolaus daselbst, die künftige Pfarrkirche sein solle gemäß einer eingerückten (deutschen) Vertragsurkunde ausgestellt von Ruprecht von Lichtenstein. (Lateinisch, Abschrift Papier, Sg. des WürzburgerVikariats)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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