Johan, Bischof zu Münster, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern gestattet der Gertrud tor Wijck, Witwe des † Coird van der Wijck, und deren Kindern Heydenrick, Coird und Engelbert den Verkauf eines Erbes und Hauses in der Stadt Beckum (Beckem), welches ein Lehngut des Stifts Münster ist, an die Schwestern zu Beckum, laut Verkaufsbrief, an dem dieser Brief transfixiert ist. Die Verkäufer sollen aber jemanden benennen, der das Erbe und Haus als Lehen empfangen soll. Geschieht das nicht, so sollen sie 5 münst. Mark zahlen, und ein anderes Gut als Lehngut zur Verfügung stellen. Der Bischof siegelt. Zeugen: die belehnten Männer Bertold Bysschopinck und Alerd Droste, beide Bürger zu Münster. up den dagh sunte Lucas evangelisten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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