Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass Stam
(Stamme) von Schlitz genannt von Görtz, Marschall des Klosters Fulda,
bisher von Ado...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1471-1480
1474 April 19
Ausfertigung, Pergament, zehn mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 8 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist uff Dinstag nach dem Sontag Quasimodogeniti nach Cristi unsers lieben Heren gepurt viretzehen hundert und im vierundsibentzigisten jaren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass Stam (Stamme) von Schlitz genannt von Görtz, Marschall des Klosters Fulda, bisher von Adolf [II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, das Mainzer Amt (auf der Buchen) und 1820 Gulden samt der dafür vom Kloster Fulda zu zahlenden Rente besitzt. Abt Johann zahlt Stam 620 Gulden bar aus und erhält dafür seine Urkunden über die Abtretung der Mainzer Forderungen an Stam. Dazu erhält er eine Urkunde über 1200 Gulden, abgesichert durch Bürgen. Der Abt verpflichtet sich mit Zustimmung des Dekans Konrad und des Konvents von Fulda dem Stam und seiner Ehefrau Katharina zur Zahlung von 1200 rheinischen Gulden Frankfurter Währung. Stam kann zu seinen Lebzeiten die Zahlung der Summe nicht verlangen. An Zinsen sollen bis zur Ablösung jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] 60 rheinische Gulden gezahlt werden. Nach Stams Tod können seine Erben oder das Kloster die Ablösung mit vierteljährlicher vorheriger Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] verlangen. Die Zahlung [der letzten Rate der Gesamtsumme] soll dann binnen acht Tagen vor oder nach Kathedra Petri in Schlitz, Fulda oder Hünfeld nach Wahl der von Schlitz erfolgen. Gerät der Abt in Zahlungsverzug, treten die Bürgen ein. Diese kommen nach Aufforderung jeweils mit Knecht und Pferd nach Schlitz ins Einlager (in eyns offin wirts huß). Verweigern die Bürgen das Einlager, können die von Schlitz Abt und Bürgen pfänden. Ausfallende Bürgen sollen innerhalb eines Monats nach Mahnung ersetzt werden. Der Abt verspricht den Bürgen Schadlosigkeit. Bürgen: Georg (Jurgen) von Haun (Hune), Konrad von Mansbach, Lorenz von Hutten, Heinrich von Lüder (Luthere), Thomas von Weyhers, Walter von Weyhers, Albrecht von Trümbach, Walter von Mörle genannt Beheim. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [von Henneberg], Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Konrad und der Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Haun
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad von Mansbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Lorenz von Hutten
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Lüder
Vermerke (Urkunde): Siegler: Thomas von Weyhers
Vermerke (Urkunde): Siegler: Walter von Weyhers
Vermerke (Urkunde): Siegler: Albrecht von Trümbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Walter von Mörle genannt Beheim
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 160-164 und S. 164-165
Die Urkunde wurde durch einen Einschnitt ungültig gemacht.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.