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Johann [II. von Henneberg], erwählter und bestätigter Abt von
Fulda, Graf von Henneberg, bekundet für sich, seine Nachfolger und das
Kloster Fulda...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1531-1540
1540 Januar 29
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben inn unnser stadt Fulda Dornstags nach conversionis Pauli anno funfftzehenhundert unnd viertzigk
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [II. von Henneberg], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, Graf von Henneberg, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kloster Fulda, dass er auf Bitten seiner Neuhofer Untertanen Wetzel (Witzel) Hacke, dessen Ehefrau Magdalena, Johann (Henne) Moller und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) diesen die Mühle in Neuhof am Anspan mit allem Zubehör und eine Wiese über dem Fuchsborn mit allem Zubehör nach Mühlenrecht als Erblehen verleiht. Johann hat seinen Teil von seinen Eltern, Wetzel seinen Teil von seinen Schwiegereltern geerbt. Die Schwager von Johann Moller, Konrad (Cuntz) Boltze und Damian (Thaman) Schroeter sowie deren Ehefrauen Elisabeth (Else) und Katharina verzichten nach Landesgewohnheit in Gegenwart der Räte des Abtes freiwillig auf ihre Erbansprüche und bitten um die Belehnung Wetzels mit ihrem Anteil. Für dieses Lehen ist ein jährlicher Zins von fünf Gulden, einem Festbrot (schoen broth) und einem Fastnachtshuhn am Elften (eylfften) [Januar 5] und zwei Sommerhühner an Michaelis [September 29] an den Abt in dessen Burg Neuhof zu zahlen. Wetzel und Johann müssen für die bauliche Instandhaltung der Mühle aufkommen. Dementsprechend kann Johann bei Wertsteigerungen der Mühle den jährlichen Zins anheben. Sollten Wetzel und Johann die Mühle verkaufen wollen, müssen sie die Zustimmung des Abtes einholen, ein Verkauf soll keine Auswirkungen auf die Einkünfte, Rechte und Gewohnheiten des Abtes haben. Sollte es zu Streitigkeiten wegen der Mühle kommen, dürfen die Belehnten diese nur vor dem ordentlichen Gericht des Abtes oder dem Abt selbst vorbringen. Sollten sie an ein anderes Gericht appellieren, wird die Belehnung ungültig, das Lehen fällt an den Abt zurück und kann von ihm neu vergeben werden. Rechte und Gewohnheiten des Abtes und Klosters bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1540 Jan.29 Vorderseite.jpg|Vordersei...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.