Innerhalb einer Meile um Guben (Gubyn) darf kein neuer Kretzscham und kein neues Malz- und Brauhaus, auch kein Handwerk oder Markt errichtet werden. Die bestehenden Krüge zu Kohlo (Kolo), Sembten (Sempten), Markersdorf, Starzeddel (Starzedel), Wallwitz (Welnwitz), Bomsdorf (Pomistorff) und Lübbinchen (Lobbinichen), die außerhalb der Meile liegen, dürfen weiter mälzen und brauen. Die Krüge zu Stangerode (Statgerude), Steindorf (Steynsdorff) und Umbritz, die innerhalb der Meile liegen, dürfen weiter mälzen und brauen, aber die anderen Dörfer nicht mit Bier versorgen. Alle anderen Krüge sollen das Bier in der Stadt Guben holen.