Ritter Heinrich Trösch vom Buttler zu Bichishausen, Klaus von Baldeck zu Gutenberg, Peter Scherr sowie - als Vormünder der Witwe und Kinder des Sigmund Ebner - Bernhard von Westernach, Rudolf von Westerstetten, Friedrich von Grafeneck, Werner von Schwendin zu Günzburg und Wilhelm Reiß vom Reißenstain zu Filseck verleihen die Taferne zu Ennabeuren mit Haus, Hofraite, Stadel, Garten, Wiesen, Äcker und allem Zubehör, wie es der verstorbene Konrad Goß innehatte, der Frau Elsbeth Gößin als Erblehen. Die Belehnte hat auf Martinstag 12 Pfund Heller württembergischer Münze, 2 Imi Veesen, 2 Imi Haber, 4 Herbsthühner, 2 Fasnachthennen, 2 "Wißatbrote" auf Weihnachten oder dafür 2 Schilling Heller abzugeben, wovon eine Hälfte dem Trösch vom Buttler, die andere Hälfte dem Baldeck, Scherr und den Vormündern gehört. Die Belehnte kann die Taferne nach "Tafernenrecht" betreiben, soll keine Mängel daran lassen und die alten Met- und Pfechtmaße zu rechten Kosten ausschenken. Dagegen darf niemand sonst in Ennabeuren Wein, Essen und Trinken um Geld ausschenken. Die Verleiher behalten sich die jederzeitige Kontrolle über Wein und Kosten sowie die Strafgewalt und Obrigkeit vor. Bei Besitzwechsel sind 2 Gulden und 4 Hühner als Weglösin und 10 Gulden als Handlohn innerhalb Monatsfrist fällig.