Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
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(1) 3239
Wismar S 293, Nr. 15 (W S 8 n. 293, Nr. 15)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
(1742) 23.10.1744-23.01.1745
Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes, früherer Prokurator am Tribunal, jetziger Syndikus der Stadt Stettin
Beklagter: Johann Friedrich König, kgl. schwedischer Agent in Hamburg
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Daniel Schlaff (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. hat den Bekl. in dessen Prozeß gegen den gemeinen Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses vor dem Tribunal vertreten, fordert nach Antritt seines neuen Amtes in Stettin die Bezahlung seines Honorars und erbittet dazu die Hilfe des Tribunals. Das Gericht fertigt das erbetene Mandat am 27.10. aus. Am 25.11. verwahrt sich König gegen die Forderungen Gerdes in den anderen genannten Fällen, verspricht aber die Bezahlung der von ihm verursachten Kosten. Das Tribunal teilt Gerdes das Schreiben am 27.11.1744 mit, der am 22.01.1745 die Bezahlung der Königschen Rechnung fordert. Das Tribunal setzt die Kosten auf 12 Rtlr 35 s fest und teilt sie König am 23.01.1745 mit der Anweisung mit, die Summe binnen 3 Wochen zu bezahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1744-1745
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen Gerdes in den Prozessen König vs. gemeinen Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses, Anton Cazal vs. denselben, Witwe des Albert Elers vs. denselben, Fähnrich Wesche vs. denselben in Höhe von 40 Rtlr 20 s; Schreiben Gerdes an König vom 15.03.1742
Beklagter: Johann Friedrich König, kgl. schwedischer Agent in Hamburg
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Daniel Schlaff (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. hat den Bekl. in dessen Prozeß gegen den gemeinen Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses vor dem Tribunal vertreten, fordert nach Antritt seines neuen Amtes in Stettin die Bezahlung seines Honorars und erbittet dazu die Hilfe des Tribunals. Das Gericht fertigt das erbetene Mandat am 27.10. aus. Am 25.11. verwahrt sich König gegen die Forderungen Gerdes in den anderen genannten Fällen, verspricht aber die Bezahlung der von ihm verursachten Kosten. Das Tribunal teilt Gerdes das Schreiben am 27.11.1744 mit, der am 22.01.1745 die Bezahlung der Königschen Rechnung fordert. Das Tribunal setzt die Kosten auf 12 Rtlr 35 s fest und teilt sie König am 23.01.1745 mit der Anweisung mit, die Summe binnen 3 Wochen zu bezahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1744-1745
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen Gerdes in den Prozessen König vs. gemeinen Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses, Anton Cazal vs. denselben, Witwe des Albert Elers vs. denselben, Fähnrich Wesche vs. denselben in Höhe von 40 Rtlr 20 s; Schreiben Gerdes an König vom 15.03.1742
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ