Im Auftrag des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] und des Rats der Stadt Ulm entscheiden der Sekretär des Klosters Ulrich Goll als Vertreter der Gemeinde Dornstadt [Alb-Donau-Kreis], der Ulmische Herrschaftsschreiber Jodok ("Jos") Seßlin als Vertreter der Gemeinde Mähringen ("Meringen") [Stadt Ulm] sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter als Vertreter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Streit zwischen den Gemeinden Dornstadt und Mähringen wegen der beiderseitigen Trieb- und Weiderechte auf dem Lerchenberg. Nach einer Ortsbesichtigung, Anhörung der Parteien und ihrer Zeugen sowie Prüfung der von ihnen vorgelegten Beweismittel teilen sie den Lerchenberg zwischen den beiden Gemeinden auf und legen eine Grenzlinie zwischen den beiden Teilen fest. Jeder Gemeinde steht auf ihrem Teil des Lerchenbergs das Recht zur Beweidung und Bewirtschaftung zu. Übergriffe auf den Teil der anderen Gemeinde sind untersagt. Zu größerer Sicherheit haben die drei Schiedsleute die von ihnen festgelegte Grenze zwischen den Bezirken der beiden Gemeinden am 12. April durch Grenzsteine kennzeichnen lassen. Die beiden streitenden Gemeinden sowie der Abt des Klosters Elchingen Gallus [Keppler] und der Rat der Stadt Ulm haben dazu ihre Zustimmung erteilt. Abt und Rat ratifizieren nun den Vertrag.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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