Erzbischof Johann Baptist von Tarsus, apostolischer Legat für Niederdeutschland bestätigt im Hinblick auf die so sehr gesunkenen, kaum mehr für den halben Unterhalt und die Aufrechthaltung der gottesdienstlichen Ordnungen genügenden Einkünfte des Kapitels von Adalbert zu Aachen den von demselben am 5. November 1708 einstimmig gefassten Beschluss, dass inskünftige allen neuen Kanonikern, einerlei in welchem Monat, außer den gewöhnlichen Aufnahmegebühren von 36 Gulden oder Römischer Scudis an die Fabrik, 200 Reichstaler zu erlegen haben, deren Zinsen zu Präsenzgefällen verwendet werden sollen. Zugleich fügt der Erzbischof als Bedingung hinzu, dass die Kapitularen die Einkünfte ihrer Gnadenjahre dem gleichen Zweck widmen und die bezeichneten Gelder zum Erwerb fester Güter oder Renten behufs derselben Präsenzverteilung verwenden. "Datum Aquisgrani 26 Julii 1709"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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