Michel Bennßlin zu Gerlingen, gef. zu Leonberg, weil er mit anderen nachts im herrschaftlichen Gerlinger See gefischt hatte, jedoch auf Fürbitten, wegen seiner Frau und seiner Kinder begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder noch 4 Wochen im Turm zu büßen, nimmt die zweite Möglichkeit an, wird auf Bezahlung seiner Atzung und auf sein künftiges Wohlverhalten hin unter der Bedingung freigelassen, nicht mehr zu fischen und schwört U.