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Kaufkontrakt vom 12. Apr. 1846 mit dem Mühlenbesitzer Gustav Adolf Schultz wegen Überlassung des Erbpachtrechts an der Rottstielmühlenbesitzung und des Eigentums der Ländereien
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Kaufkontrakt vom 12. Apr. 1846 mit dem Mühlenbesitzer Gustav Adolf Schultz wegen Überlassung des Erbpachtrechts an der Rottstielmühlenbesitzung und des Eigentums der Ländereien