Winnental, Schloßhofmeisterei (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 158
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Hofkammer des Hauses Württemberg (Depositum) >> Kammerschreibereiämter
1665-1830 (Va ab 1423, Na bis 1849)
Überlieferungsgeschichte
Schloss Winnental war ursprünglich Sitz eines Deutschordenskomturs. 1665 wurde die gesamte Kommende an den Herzog von Württemberg verkauft. Als Bestandteil des Kammerschreibereiguts wurde Winnental in der Folgezeit von einem Schlosshofmeister verwaltet, der zugleich als geistlicher Verwalter in Stadt und Amt fungierte. Das Schloss diente zeitweise als Apanage, im 19. Jahrhundert dann auch als Kaserne, ehe es 1830 von der Finanzverwaltung erworben und in eine Irrenheilanstalt umgewandelt wurde.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Rechnungen (ab 1699 mit Lücken), Lagerbücher (ab 1684), einige Besitzrechte betreffende Akten und Urkunden sowie Pläne und Risse des Buchenbachhofs und des Schlosses.
Vorbemerkung: Neben Württemberg, das unter Graf Ulrich III. im Jahre 1325 die umfangreichen Rechte und Besitzungen der Herren von Weinsberg aufgekauft hatte, war der Deutschorden in Winnenden begütert. 1488 überließ Reinhard von Gärtringen das "große Ordenshaus" zu Winnenden an Graf Eberhard den älteren von Württemberg, worauf der Deutschorden außerhalb der Stadt ein neues Haus, das sogenannte "Deutsche Haus" erbaute. Die zunehmende Verarmung des Deutschordens im Laufe des 17. Jahrhunderts bewog den Deutschmeister Johann Kaspar von Ampringen, mit Württemberg in Verhandlungen wegen des Verkaufs der Komturei Winnenden einzutreten. So wurde am 29. Sept. 1665 die ganze Komturei mit dem Kommendenhof zu Winnenden und allem Zubehör an Weilern, Höfen und Gärten (es waren noch Rechte und Gefälle in Winnenden, Höfen, Hanweiler, Leutenbach, Nellmersbach, Hertmannsweiler, Degenhof, Baach, Bürg, Birkmannsweiler, Lehnenberg, Breuningsweiler, Ölhardsweiler u.a.), ferner Jurisdiktion, Schatzung, Patronatsrecht um den Preis von 48.000 Gulden an Herzog Eberhard III. von Württemberg verkauft. Die Neuerwerbung wurde dem Kammerschreibereigut einverleibt und das "Deutsche Haus" in ein Schloß, Winnental genannt, umgewandelt. Als Verwalter wurde ein Schloßhofmeister, der zugleich Geistlicher Verwalter in Stadt und Amt war, eingesetzt. Durch Kodizill vom 1. Juli 1674 überließ Herzog Eberhard III. das Schloß Winnental als Apanage seinem zweiten Prinzen Friedrich Karl, dem Administrator des Herzogtums während der Minderjährigkeit Herzog Eberhard Ludwigs und Begründer der winnentalischen Linie. Nach dem Aussterben der winnentalischen Prinzen kam die Apanage Winnental 1745 an das regierende Haus. Nach dem Tode der Witwe des Herzogs Ludwigs Eugen, Sophie Albertine, wurde Winnental ab 1807 von König Friedrich nur noch als Jagdschloß benützt; einige Zeit diente es als Kaserne. 1816 wurde das Schloß als ein Bestandteil des Privateigentums der regierenden Familie dem Hofdomänen-Kammergut einverleibt und dem Hofkameralverwalter und Hofkammerförster zur Wohnung angewiesen und die Güter verpachtet. Im Jahre 1830 hat die Staatsfinanzverwaltung das Schloß Winnental mit dem zugehörigen Gärten zur Einrichtung einer Irrenheilanstalt um die Summe von 30.000 Gulden käuflich erworben. Die hiernach verzeichneten Archivalien der Schloßhofmeisterei Winnental wurden im 19. Jahrhundert beim Hofkameralamt Winnenden verwahrt. Von Schloß Monrepos gelangten sie im Frühjahr 1961 als Depositum der Herzoglichen Hofkammer an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Bestand umfaßt 51 Bände und Büschel und enthält auch 3 Büschel Akten des Hofkameralamts Winnenden. Ludwigsburg, Juli 1963 A. Müller Anmerkung: Die Pläne und Risse (Bü 29-51) wurden von Oberstaatsarchivrat Dr. Facius verzeichnet.
Schloss Winnental war ursprünglich Sitz eines Deutschordenskomturs. 1665 wurde die gesamte Kommende an den Herzog von Württemberg verkauft. Als Bestandteil des Kammerschreibereiguts wurde Winnental in der Folgezeit von einem Schlosshofmeister verwaltet, der zugleich als geistlicher Verwalter in Stadt und Amt fungierte. Das Schloss diente zeitweise als Apanage, im 19. Jahrhundert dann auch als Kaserne, ehe es 1830 von der Finanzverwaltung erworben und in eine Irrenheilanstalt umgewandelt wurde.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Rechnungen (ab 1699 mit Lücken), Lagerbücher (ab 1684), einige Besitzrechte betreffende Akten und Urkunden sowie Pläne und Risse des Buchenbachhofs und des Schlosses.
Vorbemerkung: Neben Württemberg, das unter Graf Ulrich III. im Jahre 1325 die umfangreichen Rechte und Besitzungen der Herren von Weinsberg aufgekauft hatte, war der Deutschorden in Winnenden begütert. 1488 überließ Reinhard von Gärtringen das "große Ordenshaus" zu Winnenden an Graf Eberhard den älteren von Württemberg, worauf der Deutschorden außerhalb der Stadt ein neues Haus, das sogenannte "Deutsche Haus" erbaute. Die zunehmende Verarmung des Deutschordens im Laufe des 17. Jahrhunderts bewog den Deutschmeister Johann Kaspar von Ampringen, mit Württemberg in Verhandlungen wegen des Verkaufs der Komturei Winnenden einzutreten. So wurde am 29. Sept. 1665 die ganze Komturei mit dem Kommendenhof zu Winnenden und allem Zubehör an Weilern, Höfen und Gärten (es waren noch Rechte und Gefälle in Winnenden, Höfen, Hanweiler, Leutenbach, Nellmersbach, Hertmannsweiler, Degenhof, Baach, Bürg, Birkmannsweiler, Lehnenberg, Breuningsweiler, Ölhardsweiler u.a.), ferner Jurisdiktion, Schatzung, Patronatsrecht um den Preis von 48.000 Gulden an Herzog Eberhard III. von Württemberg verkauft. Die Neuerwerbung wurde dem Kammerschreibereigut einverleibt und das "Deutsche Haus" in ein Schloß, Winnental genannt, umgewandelt. Als Verwalter wurde ein Schloßhofmeister, der zugleich Geistlicher Verwalter in Stadt und Amt war, eingesetzt. Durch Kodizill vom 1. Juli 1674 überließ Herzog Eberhard III. das Schloß Winnental als Apanage seinem zweiten Prinzen Friedrich Karl, dem Administrator des Herzogtums während der Minderjährigkeit Herzog Eberhard Ludwigs und Begründer der winnentalischen Linie. Nach dem Aussterben der winnentalischen Prinzen kam die Apanage Winnental 1745 an das regierende Haus. Nach dem Tode der Witwe des Herzogs Ludwigs Eugen, Sophie Albertine, wurde Winnental ab 1807 von König Friedrich nur noch als Jagdschloß benützt; einige Zeit diente es als Kaserne. 1816 wurde das Schloß als ein Bestandteil des Privateigentums der regierenden Familie dem Hofdomänen-Kammergut einverleibt und dem Hofkameralverwalter und Hofkammerförster zur Wohnung angewiesen und die Güter verpachtet. Im Jahre 1830 hat die Staatsfinanzverwaltung das Schloß Winnental mit dem zugehörigen Gärten zur Einrichtung einer Irrenheilanstalt um die Summe von 30.000 Gulden käuflich erworben. Die hiernach verzeichneten Archivalien der Schloßhofmeisterei Winnental wurden im 19. Jahrhundert beim Hofkameralamt Winnenden verwahrt. Von Schloß Monrepos gelangten sie im Frühjahr 1961 als Depositum der Herzoglichen Hofkammer an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Bestand umfaßt 51 Bände und Büschel und enthält auch 3 Büschel Akten des Hofkameralamts Winnenden. Ludwigsburg, Juli 1963 A. Müller Anmerkung: Die Pläne und Risse (Bü 29-51) wurden von Oberstaatsarchivrat Dr. Facius verzeichnet.
1 Urkunde, 19 Bände, 33 Büschel (1,3 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ