Georg Beringer von Langenau [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Ratsherren Ulrich Schermar, Paul Rot und Johann Heinrich Gienger, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger zu Ulm, eine der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm unterstehende Selde in Wettingen ("Wöttingen") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], die zuvor sein verstorbener Vater Martin Beringer bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Hofstatt und Garten im Dorf. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und der Pfarrkirchenbaupflege davon jährlich 5 Schilling Heller, 1 Viertel Öl Giengener Maß, 1 Fastnachtshuhn und 2 Hühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt die Selde wieder an die Pfarrkirchenbaupflege zurück. Er oder seine Erben können das Erbrecht an der Selde an geeignete Personen verkaufen. Gelangt diese so oder auf andere Weise in die Hände eines neuen Besitzers, dann steht der Pfarrkirchenbaupflege von dem bisherigen Inhaber 1 Schilling Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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