Zwischen den Untertanen des Klarissenklosters Söflingen [Stadt Ulm] auf der einen Seite sowie Schultheiß und Gemeinde zu Gögglingen auf der anderen Seite ist es zu einem Streit gekommen, weil die Söflinger Untertanen einen Graben ausgeworfen hatten, wodurch sich die Gemeinde Gögglingen an der Ausübung ihres Triebrechts gehindert sah. Auf Bitte der streitenden Parteien haben als Vertreter der Äbtissin des Klosters Söflingen Agnes [von Kaysersberg] der Hofmeister Johann Christoph Vogel, der Zinser Michael Bauer und der Schreiber Johann Wilhelm Geiger sowie als Vertreter des Hospitalamts in Ulm der Hofmeister Johann Sigmund Hocheisen, der Schreiber Johann Ludwig Nuber und der Überreiter Peter Rommel nach Anhörung der Parteien einen Vergleich zwischen ihnen vermittelt. Da sich derzeit nicht ermitteln lässt, auf welcher Gemarkung der zugewachsene und aufgefüllte Graben zwischen den Mähdern des Klosters Söflingen und den Hof- und Gemeindemähdern zu Gögglingen liegt, es aber zu Verhinderung weiterer Schäden unbedingt notwendig ist, diesen zu räumen, sollen sich für dieses Mal die beiden Parteien die Kosten für das Ausräumen des Grabens, die auf 3 Kreuzer pro Klafter veranschlagt werden, teilen. Wird bei der Räumung ein Markstein gefunden, dann soll künftig die Partei, auf deren Gemarkung der Graben nach Ausweis des Marksteins liegt, für dessen Instandhaltung sorgen. Ist dies aber nicht der Fall, soll jede Partei auch künftig die Hälfte der Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des Grabens tragen.