Der Augsburger Bischof Peter [von Schaumberg] bestätigt mit Zustimmung des Propstes Heinrich Truchsess, des Dekans Gottfried Harscher und des Kapitels des Domstifts zu Augsburg die Stiftung einer Frühmesse am Altar St. Maria und Katharina in der Pfarrkirche zu Langenau ("Nauw") [Alb-Donau-Kreis] durch Richter und Einwohnerschaft des Dorfes und der Pfarrei Langenau. Die Stiftung erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung von Abt Nikolaus und dem Konvent des Benediktinerklosters in Anhausen ("Brenczahusen") [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] sowie des ständigen Vikars an der Pfarrkirche in Langenau Konrad Hagen, wie die darüber ausgestellte und von Abt und Konvent des Klosters Anhausen sowie von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm besiegelte Urkunde [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1413] belegt. Auch haben die Stifter die Frühmesse mit Grundbesitz, Einkünften und Gerechtsamen so ausgestattet, dass ein Priester oder Kaplan davon seinen Lebensunterhalt fristen kann. Das Patronatsrecht für die Frühmesse steht dem Abt des Klosters Anhausen als Patronatsherr der Pfarrkirche zu. Bei eintretender Vakanz sollen der ständige Vikar an der Pfarrkirche und die Richter in Langenau dem Abt gemeinsam innerhalb eines Monats einen geeigneten Kandidaten als neuen Frühmesser vorschlagen. Der Abt hat diesen dann dem Bischof von Augsburg zu präsentieren, der ihn in sein Amt einsetzen und ihm die Frühmesse mit ihren Besitzungen und Einkünften verleihen soll. Der Frühmesser unterliegt der Residenzpflicht und darf, solange er sich im Besitz der Frühmesse befindet, keine anderen kirchlichen Pfründen annehmen. Er soll dem ständigen Vikar an der Pfarrkirche an festgelegten Feiertagen bei der Feier der Messe in der Pfarrkirche behilflich sein, darf aber ansonsten keine dem Pfarrer vorbehaltenen Rechte ausüben oder Sakramente spenden, es sei den, er wird von dem ständigen Vikar dazu aufgefordert. Alle Opfergaben und Stiftungen, die an seinem Altar gefallen, hat er dem ständigen Vikar zu übergeben.