Kurfürst Johann Wilhelm in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er, nachdem Weiprecht von Gemmingen verstorben ist, dessen Sohn Uriel für diesen selbst und als Ältesten und Lehnsträger seines Bruders Reinhard und seiner Vettern, der Brüder Johann Reinhard und Friedrich, der Söhne des verstorbenen Hans Albrechts, Johann Bernhard und Eberhard, der Söhne des verstorbenen Achilles Christophs, Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, sowie "curatorio nomine" seines verstorbenen Bruders Weiprecht Sohn, Ernst Ludwig, allen von Gemmingen, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.