Kurfürst Philipp von der Pfalz sagt Wilhelm von Bach und seinen Erben für bisher geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienst die Lösungsrechte für den Pfälzer Anteil am Schloss Hofweier (Hoßweiler) und an den Dörfern Hofweier (Hopfweiler) und Schutterwald zu. Diese Anteile mit Gerichten, Herrlichkeiten und weiterem summarisch aufgelistetem Zugehör - und besonders dem Wäldchen namens "Hochholltz" mit Obrigkeiten - hatten einst Philipps Vetter und Vater, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, und sein Bruders Ruprecht, damals Dompropst zu Straßburg (+), an Obrecht Wolf (Albrecht Wollpf) auf Wiederkauf verkauft, wie die Verschreibung vom 10.05.1461 belegt. Die Übertragung der Lösungsrechte erfolgt dergestalt, dass wenn Albrecht Wolf stirbt und die Wiederlösung Philipp oder seinen Erben zusteht, dass sie dann an Wilhelm und seine Eben zugestellt und gegönnt werden soll, sodass sie diese haben, wie sie Philipp selbst hätte. Wenn die Lösung geschieht, sollen sie den Anteil zu Erbe und Eigen haben, wie Philipp es hätte und Albrecht nun viele Jahre lang innegehabt, genossen und gebraucht hat. Im Gegenzug lässt Wilhelm von Bach dem Kurfürsten 400 Gulden versessener Gülten nach, die dieser schuldig gewesen ist.