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(1) S 4037 (2)~Kläger: Johann Georg Seiff, Weinhändler, Lemgo, (3)~Beklagter: Graf Karl Wilhelm zur Lippe, die Ladung wird in seiner Wohnung in Lemgo zugestellt, (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1756 ( Subst.: Lic. Johann Jakob Duill Prokuratoren (Bekl.): Lic. F. W. A. Helffrich 1756 ( Subst.: Lic. Jo. Jac. Ernst Pfeiffer (5)~Prozessart: Citationis ad videndum exigi debitum una cum usuris, damno et expensis sicque condemnari Streitgegenstand: Die Klage ist auf Begleichung einer Schuld von 1280 Rtlr. für dem Beklagten wie dessen Vater, Graf Christoph Ludwig zur Lippe, gelieferten Wein gerichtet, nachdem der Kläger auf seine Mahnungen bisher mit Vertröstungen hingehalten worden sei. Der erst nach Rufen (19. Mai 1756) erscheinende Beklagte verweist den Kläger für die seinen Vater betreffenden Posten an die lipp. Rentkammer, die die Begleichung aus den noch offenstehenden Apanagegelder seines Vaters übernommen habe. Für einen weiteren Posten bestreitet er dem Kläger das Recht, darauf Zinsen zu fordern, da diese in der Summe bereits enthalten seien. Er erkennt eine Gesamtschuld von 806 Rtlr. an, erklärt aber, daß er angesichts der Schulden, die er auf Grund der ausbleibenden Apanagegelder habe machen müssen, nicht in der Lage sei, die gesamte Summe in einem zu entrichten. Er bietet daher vierteljährliche Abschlagszahlungen von 50 Rtlr. aus seinen Apanagegeldern an. Mit Urteil vom 20. Juni 1760 entschied das RKG, der Beklagte müsse dem Kläger die eingeklagte Schuld von 1280 Rtlr. in 4 halbjährlichen Terminen entrichten. Am 24. Oktober erließ es eine (nur in der Beilage vorliegende) Anweisung an den regierenden Grafen zur Lippe zur Auszahlung der Summe in 4 halbjährlichen Raten aus den Apanagegeldern des Beklagten. (6)~Instanzen: RKG 1756 - 1760 (1744 - 1761) (7)~Beweismittel: Botenlohnquittung (Q 8). (8)~Beschreibung: 1,5 cm, 50 Bl., lose; Q 1 - 12, 1 Beil., prod. 21. Januar 1761.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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