Dreizehn Urkunden betreffend Grundstücksankäufe in und bei St. Tönis, die Johann Greven, Wirt und Bürgermeister zu St. Tönis, und seine Ehefrau Cunigunde Pasch getätigt haben. Papier Urkunden, meist notarielle Kaufzettel und Quittungen. Meist je 1 Bg. Folio. Herkunft: Archiv von Danwitz-Gelles. Anmerkung: Wie diese und alle anderen die Familie Greven in St. Tönis betreffende Urkunden in das Archiv von Danwitz-Gelles nach Gelleshof gelangt sind, ist unbekannt. Vielleicht durch Cunigunde Bücker.
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Dreizehn Urkunden betreffend Grundstücksankäufe in und bei St. Tönis, die Johann Greven, Wirt und Bürgermeister zu St. Tönis, und seine Ehefrau Cunigunde Pasch getätigt haben. Papier Urkunden, meist notarielle Kaufzettel und Quittungen. Meist je 1 Bg. Folio. Herkunft: Archiv von Danwitz-Gelles. Anmerkung: Wie diese und alle anderen die Familie Greven in St. Tönis betreffende Urkunden in das Archiv von Danwitz-Gelles nach Gelleshof gelangt sind, ist unbekannt. Vielleicht durch Cunigunde Bücker.
18,6-18
A III 1 Sammlung Dr. Walther Bremen
Sammlung Dr. Walther Bremen >> Familie Greven
1651-1696
Enthält: 18,6.1651. 4.6. St. Tönis. Vor Notar Henrich Sröders uerhaufen die Eheleute Balthasar Schnudten an den "erbaren und vornehmen Conradten Pasch is! 1 1/2 Morgen Land und Bongert zu St. Tönis vor der Mühlenpforte am Weg nach der Windmühle. Notarieller Kaufzettel. 18,7.1652. 8.4. St. Tönis. Vor dem Notar Henrich Sröders und den Scheffen Henrich Hußgens und Eingell tho Daerder quittieren die Erben Schnudten dem Conradt Pasch den Kaufpreis für den Hausplatz und Bongert vor der Mühlenpforte in St. Tönis. 18,8.1666. 18. 11. Jan Greifen und seine Frau Coun kaufen von Feit Plönen und dessen Frau Barbara etwa 2 Morgen Busch bei Plötzen Erb bei St. Tönis gelegen. Zeugen: Conrad Pasch, Hermann Winnen, Thomas Schmeitter, Henrich Creitt. Notarieller Kaufzettel. 18,9.1669. 14.02. Theiß Kopfferotz und seine Frau Trincken verkaufen an Gordt Neye Mehr etwa 3 Morgen Land mit Büschchen im sog. Schmalen Raht bei St. Tönis (am lege nach Cröntges Hof) gelegen. Unter den Zeugen wird genannt: Jan Greffen, der Wirt. Notarieller Kaufzettel. 18,10.1671. 03.12. Jan Greffen und seine Frau Coun zahlen an Philip Kux und seine Frau Mercken Degens alias Lindt 400 Thaler als Kaufpreis für ein Stück Land. Zeugen: Simon Ferlings, Gordt Neyemehr. St. Tönis.-Notarielle Quittung. 18,11.1675. 21.07. Jan Heinen verkauft an Jan Greifen und dessen Frau Cunigunde seinen 1/4 Anteil an dem von seinem Vater Peter Heinen ererbten etwa 4 Morgen großen Busch im sog. Laschen Rath bei St. Tönis. Zeugen: Peter Rathges und Neliß Schroers. Notarieller Kaufzettel. 18,12. 1676. 23.02. Mattheiß Greißen und seine Frau ölletgen verkaufen an Jan Greifen und dessen Frau Coun ihren 1/4 Anteil an dem von ihrem Vater Peter Heinen hinterlassenen Busch. Der Anteil liegt im sog. Kellers. Radt bei St. Tönis. Notarieller Kaufzettel. 18,13. 1678. 03. 01. Jan Greifen und seine Frau Coun kaufen von Geh1 Bergs und seiner Frau Mercken etwa 3/4 Blex Land am Drießen Haus bei St. Tönis gelegen. Notarieller Kaufzettel. 18,14. 1680. 23.10. Jan Greifen kauft von Jeliß Welings, Gerhart Mörter und Johannes Kopfferotz als Gesamthändern ihren 1/3 Anteil an 2 Morgen Busch bei St. Tönis. Copie Notarieller Kaufzettel. 18,15.1680. 03.08. Johann Rohr oder Schütt und seine Söhne Alberd und Rei¬ner sowie sein Eidam Theiß im Dahin verkaufen an Johann Greifen und dessen (zweiter ?) Frau Effgen etwa 4 Morgen Land im sog. Schmalen Rath bei St. Tönis gelegen. Notarieller Kaufzettel. 18,16.1682. 14.07. Johann Raher, Rohr oder Schütten (=Schützendorff) sowie Alberd und Reiner Schützendorf, quittieren dem Bürgermeister Johann Greven in St. Tönis über den Kaufpreis für die am 3.8.1680 verkauften 4 Morgen Land. Quittung. 18,17.1695. 9.08. Albert und Reiner Schutzendorff verlaufen als Vormünder der Kinder ihres Schwagers und ihrer Schwester, der Eheleute Theiß im Thüm (Thumb) alias Raher (Rahr) an den Bürgermeister Jan Greifen 2 Morgen weniger 1/4 Blex Land bei St. Tönis. Zeugen u.a.: Bürgermeister Oordt Nennihes. Privater Kaufvertrag. 18,18.1696. 16.02. Eheleute Emet Zandig, Küster in St. Tönis, Trinken Thumbs oder Raher, und Eheleute Peter Mertens oder Essers Zeichen Raher, alle Kinder bezw. Erben des Theiß Thumbs oder Raher und seiner Frau Noel Schützendorff, schließlich Albert und Reiner Schützendorff als Vertreter des unmündigen Peter Thumbs quittieren dem Johan Greven, Bürgermeister von St. Tönis, über den Kaufpreis für 7/4 Blex Land. Quittung.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:49 MEZ