Hans Weber, genannt Masthanns, aus Hohengehren, wegen Wildfrevelverdachts und Bruchs einer früheren U. eine zeitlang zu Schorndorf gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu zahlen und sich wegen seiner verdächtigen Verhaltensweise auf Mahnung der Amtleute jederzeit und unverzüglich in dem Gefängnis zu stellen, wohin er beordert würde. Weber war, trotz einer früheren, wegen Jagdvergehen geschworenen U. unlängst mit seiner Büchse bewaffnet in einem Heuhaufen angetroffen worden und hatte sich dadurch eines Jagdfrevels sehr verdächtig gemacht. Bürgen (40 fl): Endris Boß aus Großheppach, Konrad und Sigmund Weber und Kleinhans Schlotz aus Hohengehren.