Befehl der vormundschaftlichen Kanzlei zu Bischofsheim an Daniel Chun, Schultheiß zu Willstätt, die Bezahlung von 22 fl. 2 Schillingen 1 1/3 Pfennig ausstehendem Heuzehntgeld durch Georg Rüd, Bürger zu Willstätt, zu verfügen oder aber diese Schuld durch ein Unterpfand von doppeltem Wert abzusichern und landläufig verzinsen zu lassen.