Anspruch auf das dem Abt von St. Ludger in Werden lehnrührige Gut Arttbecke (Becke) im Kirchspiel Buer, Vest Recklinghausen. 1533 kaufte Conradt von Dorl, Drost zu Horneburg (Waltrop, Kr. Recklinghausen), das Gut von Aleff von Bockum (Kr. Recklinghausen). Als Conradt 1535 ohne legitime Erben starb, wurde seine Schwester Margaretha mit Arttbecke belehnt. Der Appellant, ein unehelicher, jedoch von Kaiser Karl V. legitimierter Sohn Conradts, behauptet, Margaretha habe ihm 1550 das Gut „inter vivos“ zediert, er sei vom Abt belehnt worden und folglich rechtmäßiger Besitzer. Erstinstanzlich hatte jedoch der Appellat seine Auffassung durchsetzen können, wonach er als Sohn der Anna von dem Berge, der ihre Cousine Margaretha von Dorl das Gut Arttbecke testamentarisch vermacht hatte, erbberechtigt sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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