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Akten der Geheimen Konferenz, des Hofrats und der Landtagsdeputierten betr. den Landtag 1766
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A 009 Herzogtum Westfalen, Landstände - Akten (DFG-gefördert)
Herzogtum Westfalen, Landstände - Akten (DFG-gefördert) >> 5. Akten der Bonner Zentralbehörden betr. den Westfälischen Landtag >> 5.1. "Protokolle"
(1724-1732, 1756-1764), 1765-1767
Enthaeltvermerke: enthält u.a.: Bericht des Hofrats von Breuning über den Verlauf des Landtags; Instruktionen für die Landtagskommissare vom 13. 8. 1766; Landtagsabschied vom 21. 9. 1766 intus: Verordnung vom 23. 7. 1763 bzw. 20. 12. 1766, wie die in geringhältiger Silber-Müntz angelagte Capitalien samt Zinsen zu reduciren. Müntz-Verordnung vom 6. 8. 1763 für das Fürstbistum Paderborn. Edictum vom 10. 10. 1765 betr. die Ablage und Verzinsung der ante Annum 1757 in gangbaren oder Kupffer-Müntz-Sorten angelegten Capitalien für das Fürstentum Paderborn. Kleiderordnung vom 23. 12. 1766. Verordnung vom 23. 12. 1766 betr. Mißbrauch des Kaffees. Verordnung vom 23. 12. 1766 betr. Ausrottung der gelben und blauen bösen Ackerblumen. Verordnung vom 23. 12. 1766 betr. den Erz- und Kohlenfuhrlohn. Verordnung vom 23. 12. 1766 betr. die Ziegenhunde. Verordnung vom 23. 12. 1766 betr. Pachtschuldige. Verordnung vom 11. 4. 1767 betr. Erhebung des Viehschatzes. (alles Drucke)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.