Ritter Mertein vom Wildenstain (Wildenstein, Stadt Dietfurt a. d. Altmühl, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), Schultheiß zu Newenmargkt (Neumarkt i. d. Opf., Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), und die geschworenen Schöffen des Rats daselbst beurkunden, dass vor ihnen im Gericht Ulrich Mayer zu Pfeffershoven (Pfeffertshofen, Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) gegen Fritz Lehendoerffer, Bäcker und Bürger zu Newenmargkt, auf Bezahlung des Kaufschillings für eine Gült von etlichen Metzen Getreide und einem Fasnachtshuhn aus seinem freieigenen unvogtbaren Gut zu Pfeffershoven geklagt habe, und dass das Urteil dahin ergangen sei, dass der Beklagte sich bei der verweigerten Zahlung nicht auf die "anspruech von unsers gnedigen hern des pfalczgrafen reten" in den Kauf berufen könne, da ihn gegen diese das Gewährleistungsversprechen des Klägers und Verkäufers schütze. Schöffen: Albrecht Rohrer, Ulrich Blanck, Conrad Rorer, Hanns Kuenigk, Ulrich Teschel, Lorentz Halbmayer, Jorg Tanhawser und Hanns Lewtenpeck. Siegler: Stadt Newenmargkt (Sekret)
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Ritter Mertein vom Wildenstain (Wildenstein, Stadt Dietfurt a. d. Altmühl, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), Schultheiß zu Newenmargkt (Neumarkt i. d. Opf., Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), und die geschworenen Schöffen des Rats daselbst beurkunden, dass vor ihnen im Gericht Ulrich Mayer zu Pfeffershoven (Pfeffertshofen, Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) gegen Fritz Lehendoerffer, Bäcker und Bürger zu Newenmargkt, auf Bezahlung des Kaufschillings für eine Gült von etlichen Metzen Getreide und einem Fasnachtshuhn aus seinem freieigenen unvogtbaren Gut zu Pfeffershoven geklagt habe, und dass das Urteil dahin ergangen sei, dass der Beklagte sich bei der verweigerten Zahlung nicht auf die "anspruech von unsers gnedigen hern des pfalczgrafen reten" in den Kauf berufen könne, da ihn gegen diese das Gewährleistungsversprechen des Klägers und Verkäufers schütze. Schöffen: Albrecht Rohrer, Ulrich Blanck, Conrad Rorer, Hanns Kuenigk, Ulrich Teschel, Lorentz Halbmayer, Jorg Tanhawser und Hanns Lewtenpeck. Siegler: Stadt Newenmargkt (Sekret)
Freiherren von Griesenbeck Urkunden 18
BayHStA, GU Pfaffenhofen 128
Freiherren von Griesenbeck Urkunden
Freiherren von Griesenbeck Urkunden
19.01.1459
Freiherren von Griesenbeck Urkunden
Urkunden
ger
Originaldatierung: geben an freitag vor sant Fabian und Sebastian tag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1459
Monat: 1
Tag: 19
Äußere Beschreibung: Ausf., deutsch, Perg., 34 x 17,5 cm, Sg an Pergamentpressel: stark beschädigt
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1459
Monat: 1
Tag: 19
Äußere Beschreibung: Ausf., deutsch, Perg., 34 x 17,5 cm, Sg an Pergamentpressel: stark beschädigt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:07 MEZ