Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bingen: Johann, Erzbischof zu Mainz, gestattet die Schenkung des Kirchensatzes zu Heydenheim, Mainzer Diözese durch den Raugrafen Otto, Herrn von ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1410 Mai 20
Bingen, Stift
Original - Pergament, Siegel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. et actum in castro nostro Eltevil in camera paramenti eiusdem castri sub a.d. millesimo quadringentesimo decimo, indictione tertia, die vero Martis vicesima mensis Maii, hora vesperorum vel quasi, Romana ecclesia pastore tunc carente
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Johann, Erzbischof zu Mainz, gestattet die Schenkung des Kirchensatzes zu Heydenheim, Mainzer Diözese durch den Raugrafen Otto, Herrn von Neubamberg und Altbamberg (Novi et Veteris Beymburg) an das durch Brand geschädigte St. Martinsstift zu Bingen (ex ignis incendio .... tam in eorum ecclesia campanibilibus, campanis, curtis et domibus, libris et ornamentis ecclesiasticcis ac rebus aliis, que penitus tunc consumpta et conbusta fuerunt, dampnabiliter austinuerunt et sustinent), die mit Zustimmung des Lehnsherrn, des Benediktinerklosters Hornbach, Metzer Diözese, erfolgt ist. Das Stift muss jedoch für Seelsorge durch einen Ewigvikar, der ausreichendes Einkommen hat, Sorge tragen. Zeugen: Die Herren Henricus Erenfels, Protonotar der römischen Kirche und Probst von St. Viktor, Johannes Kempen, Probst von St. Bartholomäus zu Frankfurt, decr. dr., Johannes v. Selheim, Probst von Mariagreden in Mainz, Fridericus v. Alsentz, Stiftsherr von St. Stephan zu Mainz, Cuno v. Scharpenstein, vicecomes terre Ringauwie, erzbischöfliche Räte. Signet und Unterschrift des Notars (apostolica et imperiali auctoritatibus) Gothardus Stummel, Klerikers der Mainzer Diözese
ZB 1936/41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.