Kurfürst Philipp von der Pfalz erneuert und bestätigt der Stadt Neumarkt (Nuwmarck) auf deren Bitte hin ihre Briefe, Freiheiten, Bestätigungen, Gaben, Gnaden, Verträge, Rechte und guten Gewohnheiten, die sie von seinen Vorfahren und Vorgängern und von alters her gehabt haben. Der Kurfürst verspricht diese einzuhalten, als ob sie hier wörtlich inseriert wären. Dies gilt insbesondere für die Freibriefe, die sie erhalten haben von Kaiser Friedrich II., König Ludwig [IV.], König Albrecht [I.] und König Ruprecht, von König Christoph [III.] von Dänemark, Schweden, Norwegen, der Wenden und Goten, sowie von den Herzögen und Brüdern Rudolf I. und Ludwig, Herzog Johann [von Pfalz-Neumarkt], Vater Christophs, und den Herzögen Otto [I.] und Otto [II. von Pfalz-Mosbach]. Kurfürst Philipp befiehlt den Amtleuten, Räten, Lehenmannen, Dienern, Untertanen und allen, über die er gebietet, die Einhaltung bei sonst drohendem Huldverlust.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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