Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt bei seiner fürstlichen Ehre Auskunft darüber, was im Streit zwischen Wilhelm von Bebenburg und Philipp von Seldeneck um ein Lehen und Amt der Pfalz geschehen ist: Wilhelm hatte im Streit um das Lehen den Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen als Lehnsherr angeboten, wobei Philipp von Seldeneck den Wilhelm gefangen genommen hatte. Als sich Philipp in Gegenwart des Pfalzgrafen hochmütig (hochmutiglich) dem Rechtsgang verweigert hatte, wurde er vom Pfalzgrafen gefangen gesetzt. Für seine Freilassung sollte er Wilhelm freilassen, da beide pfalzgräfliche Diener waren. Am 12.1.1479 hat Philipp den Wilhelm freigelassen und ihn dem Pfalzgrafen überstellt. Philipp hat vor dem Hofmeister Blicker Landschad, Philipp Forstmeister und dem Protonotar Alexander Pellendorfer Urfehde geschworen und wurde ebenfalls freigelassen, unter der Auflage, dass er in der Sache nur noch rechtlich vorgehe. Gleichfalls schwor Wilhelm Urfehde, dass er gegen Philipp von Seldeneck nur rechtlich vorgehe. Diese Urfehde hatte der Hofmeister in Gegenwart Graf Wilhelms von Henneberg (+), etlicher Räte des Herzogs von Sachsen und einiger Mitglieder der Ritterschaft beim Turnier zu Würzburg empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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