Der Generalvikar des Bischofs Heinrich [IV. von Hewen] von Konstanz befiehlt Dekan, Kämmerer und Mitbrüdern des Dekanats Weingarten, den Priester Johannes Tod, Kaplan des Klosters Weingarten, öffentlich zu laden. Der Kaplan hat seine Pfründe eigenmächtig verlassen. Er soll sich dort innerhalb von sechs Monaten nach Verkündung der Ladung wieder einfinden oder am geistlichen Gericht Gründe für sein Verschwinden vorbringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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