Anspruch der Appellatinnen auf Auszahlung ihrer Aussteuer in Höhe von je 5500 Rtlr.. Die gemeinsamen Eltern hatten am 27. Mai 1696 diese Summe in einer Disposition festgelegt, die Brüder verweigerten jedoch die Auszahlung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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