Abt Martin zu Murrhardt vergleicht den Schenken Wilhelm zu Limpurg mit den Edlen Wilhelm, Hans Bartholomäus, Jörg, Hieronymus und Wolf von Vellberg, Brüder und Vettern, wegen des Streits um den Hof zu Weiler - nach einem Verhörtag zu Westheim am Kocher - dahin, dass der Hof zu Weiler gehört den von Vellberg samt den Gülten von zwei weiteren Gütern (Groß- und Kleinzehnten) daselbst und 1 Wiese zu Unterfischach genannt Hummelwasen. Diesen Hof samt Zubehör soll nunmehr der Schenk erhalten und dafür geben 1 Gut zu Großaspach, 2 Gülten zu Karlwerk, 1 zu Talheim, 1 zu Oberspeltach. Kaplan Niklaus Henckin verzichtet auf die Zins, welche vier der letztgenannten Gütlein der Kaplaneipfründe zu Gaildorf entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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