Beschuldigter: Söllner, Anton, * 23.03.1911, Smilau/CSSR Dienstgrad: SS-Hauptscharführer, Angehöriger des Befehlshabers der Sicherheitspolizei Paris und des SS-Bewachungspersonals im Judenlager Drancy Tatbestand: Verdacht des Mordes bzw. Beihilfe zum Mord (NS-Gewaltverbrechen) an Juden französischer Staatsbürgerschaft Tatort: Durchgangslager Drancy bei Paris/Frankreich Tatzeit: 1942-1944 Az.: StA Stuttgart 19 Js 1851/79, Einstellungsverfügung vom 2. Februar 1982 gemäß § 170 Absatz 2 StPO, ZSt LB 104 AR-Z 1670/61 Bemerkung: Der Beschuldigte wurde vom Ständigen Militärgericht in Paris (II. Kammer) durch Urteil vom 3. Mai 1954, Nr. 2984c, in Abwesenheit zum Tode verurteilt, da er als Angehöriger der SS-Bewachungsmannschaft des Judenlagers Drancy in den Jahren 1943 und 1944 französische jüdische Staatsangehörige oder "Schutzbefohlene" festgenommen, interniert und sie länger als einen Monat ihrer Freiheit beraubt habe. Die Ermittlungen ergaben keine konkreten Hinweise, Anhaltspunkte oder ausreichende Verdachtsmomente, daß Söllner gewußt hätte, daß die Juden nach ihrer Deportation getötet wurden, zumindest war ihm dieses Wissen nicht nachzuweisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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