Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Sattler und Ulmer Bürger Johann Melchior Becceler und die Ulmer Bürgerin Anna Schlecht, dann der Feilenhauer Christian Friedrich Hickel und der Kürscher Martin Ißer als Pfleger des Sohnes des Johann Melchior Becceler aus seiner ersten Ehe mit Rosina geborene Scheiblin Ludwig sowie Georg Eberhard von Pfuhl [Stadt Neu-Ulm] und der Kärrner Johann Christoph Reischle als Pfleger der Anna Schlecht erschienen. Sie haben dem Rat einen zwischen Johann Melchior Becceler und Anna Schlecht mit Zustimmung der beiderseitigen Pfleger geschlossenen Ehevertrag vorgelegt und um seine Bestätigung durch den Rat gebeten, da der Sohn des Bräutigams aus erster Ehe noch minderjährig ist und damit der Fürsorge des Rats untersteht. Nach Prüfung des Vertrags erklärt der Rat, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und auch der Sohn aus erster Ehe darin ausreichend versorgt wird. Daher kann der Vertrag mit dem Stadtgerichtssiegel besiegelt werden und erlangt dann Rechtskraft.