Baumann, Dr. Julius; Pfarrer (Bestand)
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3.55
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1899 - 2009
Der Nachlass von Dr. theol. Julius Baumann wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 202 Verzeich-nungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1899 bis 2009. Julius Baumann (16.07.1912-26.10.2008) war als Missionar und Pastor in Südwestafrika und als Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle tätig.In einem Dorf in Westfalen geboren, hat er 1933-1939 eine theologisch-missionarische Ausbildung im Seminar der Rheinischen Missionsgesellschaft in Wuppertal-Barmen erhalten. Nach der Soldatenzeit im Zweiten Weltkrieg studierte er Theologie und ging 1953 nach Ordination und Heirat mit Hanna Reiser in den Missionsdienst nach Südwestafrika. Julius Baumann übernahm das Doppelamt in Okahandja: Missionar der einheimischen und Pastor der Deutschen. Im Bezirk Okahandja wohnten etwa 5000 Einheimische und 450 deutsche Evangelische.Nach neun Jahren Missionsdienst wurde der Familie mit inzwischen vier Kindern Heimaturlaub gewährt. Nach dem Urlaub zurück übernahm Baumann von 1964 bis 1967 die Öffentlichkeitsarbeit der einheimischen Kirche und leitete das Literatur-Büro in Karibib.Bedingt durch die Krankheit seiner Frau bewarb sich Julius Baumann um eine Stelle in der Westfälischen Landeskirche. 1968 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1981 war er als Pfarrer der 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle tätig. Im Ruhestand hat er zusammen mit seiner Frau im Vorstand der Frauenhilfe des Kreisverbandes Halle weiter mitgearbeitet, hat Vertretungs-Pfarrdienst und auch Pastoren-dienst auf der Nordseeinsel Baltrum geleistet.Julius Baumann verstarb 2008 mit 96 Jahren.Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seinen Sohn Dr. Martin Baumann im Jahr 2009. Der Nachlass dokumentiert die Tätigkeit Baumanns als Missionar und Pastor in Südwestaf-rika und als Pfarrer in Halle. Seine wissenschaftlichen Interessen entsprechen seinen Lebensstationen in Mission, Ökumene und Pfarrdienst: In seiner Doktorarbeit hat er die Leistung des bedeutendsten Afrika-Missionars Dr. Heinrich Vedder dargestellt. In mehreren seiner Veröffentlichungen hat er die Geschichte des Kirchenkreises Halle und seiner Einrichtungen aufgearbeitet.Einen Teil des Nachlasses machen die Unterlagen der Lutherischen Pfarrbruderschaft aus, der Baumann seit 1971 angehörte.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.55 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.55 Nr. ...".Bielefeld, im Dezember 2018Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl):Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 123Baumann, Julius: Mein Leben: Rückblick und Rechenschaftsbericht. - Bielefeld, 2002, 104 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Dr. theol. Julius Baumann wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 202 Verzeich-nungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1899 bis 2009. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.55.
Julius Baumann (16.07.1912-26.10.2008) war als Missionar und Pastor in Südwestafrika und als Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle tätig.
In einem Dorf in Westfalen geboren, hat er 1933-1939 eine theologisch-missionarische Ausbildung im Seminar der Rheinischen Missionsgesellschaft in Wuppertal-Barmen erhalten. Nach der Soldatenzeit im Zweiten Weltkrieg studierte er Theologie und ging 1953 nach Ordination und Heirat mit Hanna Reiser in den Missionsdienst nach Südwestafrika. Julius Baumann übernahm das Doppelamt in Okahandja: Missionar der einheimischen und Pastor der Deutschen. Im Bezirk Okahandja wohnten etwa 5000 Einheimische und 450 deutsche Evangelische.
Nach neun Jahren Missionsdienst wurde der Familie mit inzwischen vier Kindern Heimaturlaub gewährt. Nach dem Urlaub zurück übernahm Baumann von 1964 bis 1967 die Öffentlichkeitsarbeit der einheimischen Kirche und leitete das Literatur-Büro in Karibib.
Bedingt durch die Krankheit seiner Frau bewarb sich Julius Baumann um eine Stelle in der Westfälischen Landeskirche. 1968 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1981 war er als Pfarrer der 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle tätig.
Im Ruhestand hat er zusammen mit seiner Frau im Vorstand der Frauenhilfe des Kreisverbandes Halle weiter mitgearbeitet, hat Vertretungs-Pfarrdienst und auch Pastoren-dienst auf der Nordseeinsel Baltrum geleistet.
Julius Baumann verstarb 2008 mit 96 Jahren.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seinen Sohn Dr. Martin Baumann im Jahr 2009. Der Nachlass dokumentiert die Tätigkeit Baumanns als Missionar und Pastor in Südwestaf-rika und als Pfarrer in Halle. Seine wissenschaftlichen Interessen entsprechen seinen Lebensstationen in Mission, Ökumene und Pfarrdienst: In seiner Doktorarbeit hat er die Leistung des bedeutendsten Afrika-Missionars Dr. Heinrich Vedder dargestellt. In mehreren seiner Veröffentlichungen hat er die Geschichte des Kirchenkreises Halle und seiner Einrichtungen aufgearbeitet.
Einen Teil des Nachlasses machen die Unterlagen der Lutherischen Pfarrbruderschaft aus, der Baumann seit 1971 angehörte.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.55 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.55 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 123
Baumann, Julius: Mein Leben: Rückblick und Rechenschaftsbericht. - Bielefeld, 2002, 104 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Dr. theol. Julius Baumann wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 202 Verzeich-nungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1899 bis 2009. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.55.
Julius Baumann (16.07.1912-26.10.2008) war als Missionar und Pastor in Südwestafrika und als Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle tätig.
In einem Dorf in Westfalen geboren, hat er 1933-1939 eine theologisch-missionarische Ausbildung im Seminar der Rheinischen Missionsgesellschaft in Wuppertal-Barmen erhalten. Nach der Soldatenzeit im Zweiten Weltkrieg studierte er Theologie und ging 1953 nach Ordination und Heirat mit Hanna Reiser in den Missionsdienst nach Südwestafrika. Julius Baumann übernahm das Doppelamt in Okahandja: Missionar der einheimischen und Pastor der Deutschen. Im Bezirk Okahandja wohnten etwa 5000 Einheimische und 450 deutsche Evangelische.
Nach neun Jahren Missionsdienst wurde der Familie mit inzwischen vier Kindern Heimaturlaub gewährt. Nach dem Urlaub zurück übernahm Baumann von 1964 bis 1967 die Öffentlichkeitsarbeit der einheimischen Kirche und leitete das Literatur-Büro in Karibib.
Bedingt durch die Krankheit seiner Frau bewarb sich Julius Baumann um eine Stelle in der Westfälischen Landeskirche. 1968 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1981 war er als Pfarrer der 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle tätig.
Im Ruhestand hat er zusammen mit seiner Frau im Vorstand der Frauenhilfe des Kreisverbandes Halle weiter mitgearbeitet, hat Vertretungs-Pfarrdienst und auch Pastoren-dienst auf der Nordseeinsel Baltrum geleistet.
Julius Baumann verstarb 2008 mit 96 Jahren.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seinen Sohn Dr. Martin Baumann im Jahr 2009. Der Nachlass dokumentiert die Tätigkeit Baumanns als Missionar und Pastor in Südwestaf-rika und als Pfarrer in Halle. Seine wissenschaftlichen Interessen entsprechen seinen Lebensstationen in Mission, Ökumene und Pfarrdienst: In seiner Doktorarbeit hat er die Leistung des bedeutendsten Afrika-Missionars Dr. Heinrich Vedder dargestellt. In mehreren seiner Veröffentlichungen hat er die Geschichte des Kirchenkreises Halle und seiner Einrichtungen aufgearbeitet.
Einen Teil des Nachlasses machen die Unterlagen der Lutherischen Pfarrbruderschaft aus, der Baumann seit 1971 angehörte.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.55 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.55 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 123
Baumann, Julius: Mein Leben: Rückblick und Rechenschaftsbericht. - Bielefeld, 2002, 104 S.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ