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Pressestation zu Frankfurt a.M. (Bestand)
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Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten >> Angelegenheiten des Deutschen Bundes
Laufzeit: 1850 - 1862
Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I. HA Rep. 75 B - G)
Behördengeschichte
Die Press-Station' in Frankfurt a. Main bildete den wichtigsten Posten Preußens zur Beeinflussung der Presse in Mittel- und Süddeutschland im preußisch-konservativen Sinn. Sie war eine Außenstelle des 1848 zunächst beim Innenministerium, 1850 bis 1862 beim Staatsministerium, 1862 bis zur Auflösung 1920 wieder beim Innenministerium ressortierenden Literarischen Cabinets' bzw. der Zentralstelle für Pressangelegenheiten', schließlich des Literarischen Bureaus', und stand darüber hinaus in enger Beziehung zu den preußischen diplomatischen Vertretungen in Frankfurt, deren Mitglieder mit der Leitung der Press-Station beauftragt waren <1>.
Ihre Aufgaben in größerem Umfange wurden erstmals unter dem preußischen Bevollmächtigten bei der provisorischen Zentralgewalt, Gottfried Ludolf Camphausen, wahrgenommen, jedoch erhielt sie ihre Ausbildung als Institution unter dem Legationsrat Baron von Rosenberg, der zum Personal der preußischen Vertreter der Bundeszentralkommission gehörte.
Bis zur Auflösung der Preußischen Gesandtschaft beim Bundestag im Jahr 1848 waren in der Press-Station' keine Literaten beschäftigt, allerdings bestanden Kontakte zu Hofrat Berly (gest. 1847), dem Redakteur der "Postzeitung" <2>.
Ihre eigentliche Tätigkeit und ihr Charakter wurden von dem späteren Leiter, dem Regierungsassessor Carl (auch: Karl) Ludwig Zitelmann (1816-1898), und dem eifrigen Förderer seiner Arbeit, dem Bundestagsgesandten von Bismarck, geprägt. Unter ihnen hatte sie auch einen so stark polizeilichen Charakter angenommen und war derart missliebig geworden, dass sie nach der Versetzung Bismarcks aufgehoben werden musste <3>. Der Bundestagsgesandte Guido von Usedom übernahm die Abwicklung der Geschäfte und setzte ihre Tätigkeit in bescheidenerem Maße im Rahmen der Arbeit der Bundestagsgesandtschaft fort.
Bestandsgeschichte
1867 kamen die Akten der Press-Station mit denen der Bundestagsgesandtschaft ins GStA und wurden in dem Gesamtbestand als Pressakten-Beihefte eingeordnet. Im Juli 1869 beendete Friedländer die Ordnungsarbeiten bis auf die Reinschrift des Registers, die Umsignierung der Aktengruppen, Umlegung und der Signierung der Pakete (Rep. 178 XVII Nr. 11 S. 25) <4>. Allerdings wurde zu dem Zeitpunkt das Provenienzprinzip noch nicht angewendet.
Im Zweiten Weltkrieg wurden die Bestände des Geheimen Staatsarchivs in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck verbracht. Nach Ende des Krieges wurden diese Archivalien von sowjetischen Truppen beschlagnahmt und nach Moskau überführt. Die Rückgabe der Archivalien an die Regierung der DDR erfolgte in den 1950er Jahren. Als Standort wurde das "Karteihaus der Landesversicherung Merseburg in Sachsen-Anhalt" ausgewählt, die administrative Unterstellung erfolgte unter das Zentrale Staatsarchiv Potsdam, Hist. Abt. II in Merseburg.
Die 1869 nicht beendete Ordnungsarbeit wurde 1961 wiederaufgenommen. Dabei wurden die Akten aus dem Gesamtbestand gelöst und als eigener Bestand "75 G Pressestation zu Frankfurt" neu aufgestellt <5>.
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgte gemäß Einigungsvertrag 1990 die Rückführung der Bestände des Zentralen Staatsarchivs in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz nach Berlin-Dahlem <6>.
letzte vergebene Nummer: ... 61 ...
Bestandsumfang: 62 VE
Bestandsgliederung:
Organisation der Pressstation, Berichte, Personalien 1850-1862 (16), Pressangelegenheiten Süd- und Mitteldeutschlands 1854-1862 (31), Berichte über die Haltung der Tagespresse 1854-1858 (15).
Verweise:
Zentralstelle für Pressangelegenheiten <7>
<1> Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 90, Tit. XLIV Gesandte, Nr. 2.; ebd., I. HA Rep. 75 A, Nr. 57, ebd., VI. HA, Nl Jasmund, J. v.; Wappler, Kurt: Regierung und Presse in Preußen. Geschichte der amtlichen preußischen Pressestellen 1848-1862, Leipzig 1935, S. 14.
<2> Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 168. Erich Angermann: Camphausen, Gottfried Ludolf. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 3, Berlin 1957, S. 112-115.
<3> Renate van Kampen, Zitelmann: zum Verwechseln ähnlich. Eine Klarstellung, in Denkströme. Journal der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, Heft 13 (2014), S. 193-194.
<4>Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 168.
<5> Vgl. GStA PK, I HA Rep. 178 E, Nr. 168.
<6> Vgl. Art. 35 Abs. 5 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889), zuletzt angepasst durch Art. 122 G v. 8. Juli 2016 (BGBl. 2016 I, S. 1594).
<7> GStA PK, HA Rep. 77 A Ministerium des Innern, Literarisches Büro.
Archivhilfsmittel: Findbuch, 1970 Dr. Nagel
Der Bestand ist zu bestellen: I. HA Rep. 75 G Press-Station, Nr. #
Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 75 G, Press-Station Frankfurt a.M., Nr. #
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.