11.1. 11.1. Kreisdirektion Aachen
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Gliederung
AA 0635 Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635)
Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635) >> 11. 11. Kreisdirektionen
Der Kreis Aachen umfaßte zunächst, wie in französischer Zeit, die Kantone Aachen, Burtscheid, Düren, Eschweiler, Froitzheim, Geilenkirchen, Gemünd, Heinsberg, Linnich, Monschau und Sittard. Auf Grund des Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 bzw. der Vereinbarungen der verbündeten Mächte vom 31. Mai 1814 wurden mit Wirkung ab 15. September 1814 die Kantone Sittard und Heinsberg herausgelöst und dem neugebildeten Maas- und Ourthedepartement eingegliedert, während die beiden Kantone Gülpen (Galoppe) und Herzogenrath (Rolduc), die dem Hauptort Aachen näher lagen, dem Kreis Aachen zugewiesen wurden (Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 1179, Bl. 4, Verordnung vom 12. September 1814; Journal III, Nr. 68, S. 319f). In den Kanton Gülpen gehörten die Gemeinden Alt-Valkenburg (Oud-), Gülpen (Gülpen), Margraten, Mheer, Noorbeek, Schein auf der Geule (Schin op Geul), Schlenacken (Slenaken), Strucht, Vaals, Wittern und Wijlre. In den Kanton Herzogenrath gehörten die Gemeinden Aisdorf, Bocholtz, Eijgelshoven, Kerkrade, Merkstein, Rimburg, Rurdorf, Herzogenrath (Rolduc), Simpelveld, Übach- over-Worms, Übach Pfarrei, Welz (Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 82). Die endgültige Vereinigung der Rheinlande mit Preußen, die durch das am 15. April 1815 publizierte Besitznahmepatent vom 5. April 1815 besiegelt wurde, brachte noch einmal eine Veränderung des Umfangs des Kreises Aachen: durch die neue Grenzziehung fielen der Kanton Gülpen und der größte Teil des Kantons Herzogenrath an das Königreich der Niederlande, dessen Beauftragter am 12. Mai 1815 generell Besitz davon ergriff (Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 1180, Bll. 5-6). Von dem Kanton Herzogenrath blieben eindeutig preußisch Aisdorf, Merkstein, Übach, Welz und Rurdorf, umstritten waren Herzogenrath und Rimburg. Umgekehrt kamen der Kanton Heinsberg und Reste des Kantons Sittard – die Gemeinden Hillensberg, Havert, Millen, Saeffelen, Tüddern und Wehr (ohne Broeksittard) – wieder an den Kreis Aachen (ebd. Bll. 23-25, 86-88). Die endgültige Festlegung der Grenze erfolgte durch den Vertrag vom 26. Juli 1816, § 18-24 (Gesetz-Sammlung 1818, Anhang S. 85-88). Mit der Bildung der Regierungen am 22. April 1816 ging der Kreis Aachen im Regierungsbezirk Aachen auf (Journal VIII, Nr. 47, S. 383f). Nachdem eine von dem Generalmajor von Knieper am 11. Februar 1814 ernannte provisorische Bezirkskommission die Verwaltung des Arrondissements Aachen übernommen hatte (vgl. Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 29), wurde am 20. Februar 1814 Wilhelm Joseph Biergans aus Aldenhoven, in französischer Zeit Richter am Tribunal erster Instanz in Aachen, zum "Regierungskommissar des Arrondissements Aachen" ernannt, in welcher Funktion er am 28. Februar 1814 Treue und Gehorsam gegenüber den verbündeten Mächten gelobte (ebd. Nr. 932). Die Verwaltungsordnung vom 11. März 1814 bestätigte ihn, nunmehr unter der Amtsbezeichnung "Kreisdirektor", in dieser Funktion (Journal I, Nr. 2, Abs. 3a (siehe Scotti III, Nr. 3491, S. 1577). Er versah dieses Amt bis zur Auflösung des Kreises Aachen zum 22. April 1816. Quellen und Literatur Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 29, 32, 82, 203, 480 III, 594, 634, 932, 1179, 1180, 1432.-Journal I, Nr. 2, Abs. 3a (siehe Scotti, Bd. III, Nr. 3491, S. 1577); Journal III, Nr. 68, S. 319f. (siehe Lottner, Sammlung, Bd. I, Nr. 118, S. 168); Journal V, Nr. 73, S. 573 (siehe Lottner, Sammlung I, Nr. 139, S. 208); Journal VIII, Nr. 47, S. 383-385. – Gesetz-Sammlung 1818, Anhang S. 85-88).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:32 MESZ
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