Hans von Dürn und Werner von Hardheim erteilen Graf Johann zu Wertheim einen Lehenrevers unter Einrückung des Lehenbriefs vom gleichen Tag, wonach Graf Johann den beiden Ausstellern, da der letztgenannte keine Leibserben hat, die nachgenannten Lehen zu gemeinsamer Hand verleiht, so dass nach dem Tod des Werner die Lehen ohne weiteres in den Besitz des Hans von Dürn übergehen. Die Lehen sind: Bernbuch, der Anteil des Lehensherren an Reichartshausen, der Hof zu Schwarzenbrunn, zwei Drittel des dortigen Zehnten, die Hälfte von Rüdental, Fischweide und Schaftrieb zu Hardheim sowie einige Güter auf Hardheimer Gemarkung. Sr.: Ausst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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