Tutelarrat, Stuttgart (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 70 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Gesamtwürttembergische Behörden und Gerichte 1806-1817 >> Gerichte
1806-1817 (Va ab 1613, Na bis 1818)
Inhalt und Bewertung
Der Tutelarrat wurde gemäß Organisationsmanifest vom 18. März 1806 als selbständige Abteilung des Oberjustizkollegiums errichtet und bestand bis 1817. Geleitet wurde die Stelle von einem Präsidenten, außerdem gehörten ihr drei Oberjustizräte, ein Tutelarrat, vier "Rechnungsverständige", ein Sekretär und zwei Kanzlisten an (die Angaben bei Wintterlin, S. 301, sind unvollständig!). Dem Kollegium oblag die landesweite Aufsicht über das Ehegüter-, Nachlass- und Vormundschaftswesen der örtlichen Gerichte. In seine Zuständigkeit fiel speziell die Einsetzung von Vormündern, die Kontrolle von deren Tätigkeit (bes. Vermögensverwaltung) , die Erziehung der Waisen sowie die Inventarisation der Vermögen bei Eheschließungen ("Einbringen") und Todesfällen. Die persönliche Ausübung von Vormundschaften und Pflegschaften oder die Vornahme von Inventuren und Teilungen durch Mitglieder des Kollegiums war aber, wenn man nach den wahrscheinlich stark fragmentierten Akten des vorliegenden Bestandes urteilt, auf einen recht exklusiven Kreis aus Adelspersonen und angesehenen und reichen Bürgern aus der Ehrbarkeit (Universitätsprofessoren, hochgestellte Beamte und Geistliche) bzw. deren Kinder beschränkt.
Das Kollegium war in nahtloser Kontinuität aus seinem frühneuzeitlichen und ebenfalls Tutelarrat genannten Vorläufer heraus entstanden, der erstmals am 21. Juli 1607 in den Quellen erscheint. Anfänglich dürfte es sich bei diesem um einen unregelmäßig zusammentretenden Ausschuss gehandelt haben, der auch nur für die Witwen und Waisen der Beamten der landesfürstlichen Zentralbehörden zuständig war. Erst durch die Ausdehnung seiner Zuständigkeit auf alle "Hof-, Kanzlei-, und Militair-Bedienten, ingleichen unsere Geist- und Weltlichen Oberbeamten, Prälaten, Forstmeistern, Specialen, Vögten, Kellern, Verwaltern und all anderen immédiate unter Hof und Cantzley stehenden Officianten" (zit. nach Fischer) wurde seit 1736 (Fischer) oder 1766 (Dehlinger, Wintterlin) aus der locker formierten Deputation ein Kollegium mit Aufsichtsbefugnissen im ganzen Land.
Die im vorliegenden Bestand enthaltenen Akten dürften zum großen Teil aus der Registratur des Tutelarrates bzw. Oberjustizkollegiums stammen, bei manchen umfangreichen Vormundschafts- oder Nachlassakten aber fehlt jeder eindeutige Hinweis auf eine Behördenprovenienz. Der Kontinuität zwischen dem Tutelarrat des frühen 19. Jahrhunderts und seinem frühneuzeitlichen Vorgänger entsprechend begegnen recht häufig Vorakten, die bis weit in die herzogliche Zeit zurückreichen.
Insgesamt besteht D 70 a aus 82 Bü mit einem Umfang von 3,1 lfd. m, die reguläre Laufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (teils abschriftlich, teils original) setzen 1613 ein, Nachakten wurden nur bis 1818 hinzugefügt
Ludwigsburg, im April 2011
Dr. Peter Steuer
Der Tutelarrat wurde gemäß Organisationsmanifest vom 18. März 1806 als selbständige Abteilung des Oberjustizkollegiums errichtet und bestand bis 1817. Geleitet wurde die Stelle von einem Präsidenten, außerdem gehörten ihr drei Oberjustizräte, ein Tutelarrat, vier "Rechnungsverständige", ein Sekretär und zwei Kanzlisten an (die Angaben bei Wintterlin, S. 301, sind unvollständig!). Dem Kollegium oblag die landesweite Aufsicht über das Ehegüter-, Nachlass- und Vormundschaftswesen der örtlichen Gerichte. In seine Zuständigkeit fiel speziell die Einsetzung von Vormündern, die Kontrolle von deren Tätigkeit (bes. Vermögensverwaltung) , die Erziehung der Waisen sowie die Inventarisation der Vermögen bei Eheschließungen ("Einbringen") und Todesfällen. Die persönliche Ausübung von Vormundschaften und Pflegschaften oder die Vornahme von Inventuren und Teilungen durch Mitglieder des Kollegiums war aber, wenn man nach den wahrscheinlich stark fragmentierten Akten des vorliegenden Bestandes urteilt, auf einen recht exklusiven Kreis aus Adelspersonen und angesehenen und reichen Bürgern aus der Ehrbarkeit (Universitätsprofessoren, hochgestellte Beamte und Geistliche) bzw. deren Kinder beschränkt.
Das Kollegium war in nahtloser Kontinuität aus seinem frühneuzeitlichen und ebenfalls Tutelarrat genannten Vorläufer heraus entstanden, der erstmals am 21. Juli 1607 in den Quellen erscheint. Anfänglich dürfte es sich bei diesem um einen unregelmäßig zusammentretenden Ausschuss gehandelt haben, der auch nur für die Witwen und Waisen der Beamten der landesfürstlichen Zentralbehörden zuständig war. Erst durch die Ausdehnung seiner Zuständigkeit auf alle "Hof-, Kanzlei-, und Militair-Bedienten, ingleichen unsere Geist- und Weltlichen Oberbeamten, Prälaten, Forstmeistern, Specialen, Vögten, Kellern, Verwaltern und all anderen immédiate unter Hof und Cantzley stehenden Officianten" (zit. nach Fischer) wurde seit 1736 (Fischer) oder 1766 (Dehlinger, Wintterlin) aus der locker formierten Deputation ein Kollegium mit Aufsichtsbefugnissen im ganzen Land.
Die im vorliegenden Bestand enthaltenen Akten dürften zum großen Teil aus der Registratur des Tutelarrates bzw. Oberjustizkollegiums stammen, bei manchen umfangreichen Vormundschafts- oder Nachlassakten aber fehlt jeder eindeutige Hinweis auf eine Behördenprovenienz. Der Kontinuität zwischen dem Tutelarrat des frühen 19. Jahrhunderts und seinem frühneuzeitlichen Vorgänger entsprechend begegnen recht häufig Vorakten, die bis weit in die herzogliche Zeit zurückreichen.
Insgesamt besteht D 70 a aus 82 Bü mit einem Umfang von 3,1 lfd. m, die reguläre Laufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (teils abschriftlich, teils original) setzen 1613 ein, Nachakten wurden nur bis 1818 hinzugefügt
Ludwigsburg, im April 2011
Dr. Peter Steuer
82 Büschel (2,9 lfd. m)
Bestand
Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute Bd. 1, S. 100, 125.
Fischer, Joachim: Einführung zu Bestand A 289 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, 1987.
Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg Bd. 1, S. 301.
Fischer, Joachim: Einführung zu Bestand A 289 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, 1987.
Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg Bd. 1, S. 301.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ