Reinhard Friedrich von Bettendorff zu Gauangelloch bekundet, dass er als Lehnsträger der Erben des verstorbenen Bernhard Würdtman - Margarethe, Anna Katharina, Valentin, Ludwig, Elisabeth, Hans, Peter und Melchior Becker, alle acht des verstorbenen Hans Beckers zu Eberstadt Kinder, Katharina Friederich von Zwingenberg und Ottilia Friederich zu Bensheim, Töchter der verstorbenen Ottilia Becker zu Zwingenberg, Hans Becker und dessen Schwester Barbara, beide zu Bensheim, die Kinder und Enkel Wilhelm Arnolds von Seeheim mit Namen Hans Arnold, Margarethe, Katharina und Elisabeth Görz, alles Enkel und Urenkel des verstorbenen Hans Bernhard von Zwingenberg; desgleichen Hans, Ursula und Margarethe, Bernhard, Christoph, Katharina, Susanne und Johannes Moderer, alles Enkel des verstorbenen Mathes Bernhard zu Roßdorf, die Brüder Jost, Johann und Georg Schad, Katharina und Ottilia Schad, Jost, Melchior und Anna Maria Diel, alles Kinder und Enkel der verstorbenen Margarethe Schad, Eva Scheck, Adam und Johann Wenz, Kinder und Enkel Wolf Schecks, alle zu Darmstadt, Erben des verstorbenen Schultheißen Henchen zu Roßdorf, Hans Hohenstein zu Pfungstadt, Matthias Meige, Lenchen Neitzel von Zimmern, alles Geschwister und Geschwisterkinder des verstorbenen Hans Hohenstein von Gundernhausen - von Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, in dessen und seiner Geschwister Namen folgende Güter zu Lehen empfangen hat: den Hof zu Goddelau, gelegen zwischen dem verstorbenen Hans von Wolfskehlen und dem Hof, den Hamman Würdtman von Gundernhausen und des verstorbenen Adam Bernhards Kinder von den Vorfahren der verstorbenen Barbara von Gemmingen, geb. von Wolfskehlen, zu Lehen empfangen hatten, angrenzend an Konz Rymhorns Hof, mit ungefähr 100 Morgen dazugehörigem Ackerland und Wiesen, sowie ein Drittel an ½ Malter Gerste und ½ Malter Hafer, die jedes Baugut im Dorf Goddelau zu Holzrecht gibt, wie Heinrich Ackerloch dieses von ihnen zu Lehen hatte. Hierüber wurde Reinhard von Gemmingen mit Datum vom 25. März 1605 eine besondere, von Adam Diel und Daniel Moderer unterschriebene und besiegelte Aufstellung übergeben. Obgleich die Erben es nach dem Tod ihres vorigen Lehnsherrn Reinhard von Gemmingen und ihres Lehnsträgers Hans Wambolt versäumt haben, fristgerecht um die Erneuerung des Lehens nachzusuchen, außerdem etliche von ihnen in den letzten Lehn- und Reversbriefen gar nicht genannt werden, die Lehen somit eigentlich verwirkt und an Reinhard von Gemmingen heimgefallen sind, hat dieser sie wiederum verliehen, jedoch mit dem Vorbehalt, dass gegenüber ihm und seinen Geschwistern aus der 1601 erfolgten Belehnung der Würdtmann'schen Erben, die nicht aus Schuldigkeit, sondern aus freiem Willen geschehen ist, in künftigen dergleichen Verwirkungsfällen keinerlei Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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