Die in der Streitsache zwischen dem abwesenden katholischen Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgerschaft einer- und dem anwesenden Bürgermeister, Schöffen und Rat des königlichen Stuhls Aachen andererseits von den zur Austrage der Angelegenheit bevollmächtigten Fürsten Erzbischof Johann von Trier und Kurfürst August von Sachsen subdelegierten Kommissarien schließen vorbehaltlich der kaiserlichen Ratifikation und bis zu weiterer Resolution des Kaisers einen die streitenden Parteien bindenden vorläufigen Abschied, worin im Wesentlichen der status quo gewahrt, die Rückkehr der katholischen Magistratsglieder, die unangefochten bleiben, jedoch sich still und des Weiteren vertraut erhalten sollen, ausbedungen, Abstellung der Nebenpredigten sowie Aufrechthaltung der Privilegien und kirchlichen Gebräuche der städtischen Stifter und Klöster und des Religionsexerzitiums der Katholiken überhaupt, ferner Herstellung des Schöffenstuhls auf den früheren Stand, Beibehaltung der beiden Schreiber und des durchs Los gewählten Sieglars etc. verordnet wird. Actum Aachen den siebenten monats tagh Aprilis Stylo novo und den acht und zwantzigsten Martii stylo veteri in den jharen unsers heren thausent fünffhundert und im vier und achtzigsten.